Mit diesem Gerät können Texte und Bilder auf einem Bildschirm stark vergrößert und kontrastreich dargestellt werden. Nutzen kann das Gerät jeder Kunde, der die Stadtbibliothek Chemnitz besucht. Betroffene, die mit einem solchen Bildschirmlesegerät noch keine Erfahrung haben, können sich
vom Personal in die Bedienung einweisen lassen.
Die Anschaffung des neuen Bildschirmlesegerätes wurde von dem Hersteller Optelec aus Hessen
und der Chemnitzer Fielmann-Filiale finanziert.
In Berlin wird eine Fußgängernavigation entwickelt, die blinde und sehbeeinträchtigte Menschen zum Ziel führt …
Weitere Informationen finden Sie unter: www.stadtentwicklung.berlin.de
Jeder Haushalt zahlt dann monatlich 17,98 Euro, was dem bisherigen Höchstsatz entspricht.
Dabei ist es egal, welche oder wie viele Geräte im Haushalt zur Verfügung stehen und genutzt werden. Für jede weitere Wohnung, wie Zweit- und Nebenwohnungen oder Ferienwohnungen, werden jeweils weitere 17,98 Euro fällig. Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften, Internaten und Kasernen sowie Gartenlauben in Kleingärten, die nicht zum Wohnen geeignet sind, zählen
nicht zu den rundfunkbeitragpflichtigen Unterkünften.
Regelungen zur Beitragsbefreiung:
Empfänger von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung, sowie Studierende und Auszubildende, die BAföG beziehen, können sich mit einem Nachweis wie bisher
von der Gebühr befreien lassen. Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen "RF" zahlen monatlich nur 5,99 Euro und Taubblinde sind von der Gebühr weiterhin befreit. Mit der Haushaltsabgabe können sich nun auch Schwarzseher nur noch schwerlich vor der GEZ-Gebühr drücken.
Nichtzahlen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.service.rundfunkbeitrag.de
Die Deutsche Bahn bietet Menschen mit Handicap umfangreiche Serviceleistungen rund um ihre Reise an. Der Konzern unternimmt seit Jahren Anstrengungen, um Fahrgästen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Mobilität zu ermöglichen. Ziel ist es, den spezifischen Bedürfnissen von behinderten Menschen in besonderem Maße Rechnung zu tragen. Grenzenlose Reiseerlebnisse bieten die Regionen der Arbeitsgemeinschaft "Barrierefreie Reiseziele in Deutschland". Alle Mitgliedsregionen der Arbeitsgemeinschaft bekennen sich deutlich zum Barrierefreien Tourismus für Alle und haben entsprechende Angebote entwickelt.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.barrierefreie-reiseziele.de
oder unter
www.bahn.de/reiseziele-barrierefrei.
Mehr zu diesem Thema lesen Sie HIER im Artikel.
Marburg: Wissenswertes spannend erzählt aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Natur und Technik, Kultur und Sport berichtet das Nachrichtenmagazin für Kinder und Jugendliche „Dein Spiegel“ seit September 2009. Textbeiträge werden von Spiegel-Redakteuren aus allen Ressorts des Nachrichten-Magazins verfasst und durch, von Kinderreportern geführte, Interviews ergänzt. Besonders Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 13 Jahren sollen auf diese Weise angesprochen werden. Aber auch für Erwachsene ist „Dein Spiegel“ durchaus unterhaltsam und lehrreich. Damit nun auch blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche in den Genuss dieses neuen Magazins kommen können, produziert die Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista) in Marburg mit Erlaubnis des Spiegel-Verlages eine spezielle Hörversion auf CD. Die erste Nummer hat eine Spieldauer von zweieinhalb Stunden und enthält unter anderem Beiträge über eine Geisterstadt in den USA, in der Feuerwehrleute für Katastrophen trainieren, Kinderreporterinnen besuchten Lady Gaga in den USA und in der Titelgeschichte prüft „Dein Spiegel“ nach, was man von der beliebtesten Partei bei den Kindern, den Grünen, wirklich erwarten kann. Die Hörversion von „Dein Siegel“ erscheint wie die gedruckte Fassung einmal im Monat. Sie darf nur an Blinde und Sehbehinderte abgegeben werden und kostet im Jahresabo 36,- €, „Das Projekt ist erst einmal auf 1 Jahr begrenzt, da wir sehen müssen, wie groß das Interesse bei den blinden und sehbehinderten Jugendlichen ist“, sagt Rudi Ullrich von der blista, der die Herstellung der Hörversion initiiert hat. Neben den Abogebühren, müssen auch Spenden für die Produktion eingesetzt werden so Ullrich weiter. Das ist aber seiner Meinung nach nur vertretbar, wenn das neue Angebot auch auf eine entsprechende große Resonanz bei den blinden und sehbehinderten Jugendlichen trifft.
Die Juniausgabe kann jetzt bei der blista in Marburg als kostenlose Probenummer unter Tel.: 06421/6060 oder per E-mail: info@blista.de angefordert werden.Außerdem gibt es bei der blista auch eine Hörfassung des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“, das den blinden Abonnenten entweder wöchentlich auf CD zugeschickt wird, oder bereits Montagabends downgeloaded werden kann. Das Jahresabo für 52 Ausgaben kostet 192,- € und kann ebenfalls bei der blista bestellt werden.