Erklärung der VI. Landesdelegiertenkonferenz zur weiteren Ausgestaltung der Tätigkeit des BSVS in den nächsten Jahren
In den hier festgeschriebenen Arbeitsschwerpunkten für die VI. Wahlperiode sind die wichtigsten Ziele festgehalten, die der BSVS in den folgenden Jahren durch eine effektive und erfolgsorientierte Arbeit des Landesvorstandes und aller weiteren Untergliederungen des Landesverbandes erreichen muss und kann.
Voraussetzung dafür ist, dass der Landesvorstand in erster Linie eine optimale inhaltliche Arbeit im Sinne der Selbsthilfe und der satzungsgemäßen Aufgaben des BSVS leistet und die Koordinierungsstelle des BSVS sich hauptsächlich auf die effiziente Führung der Geschäfte konzentriert.
Die letzten Jahre waren von nicht wenigen Schwierigkeiten und Problemen gekennzeichnet. Das betraf und betrifft insbesondere:
Verschiedene Probleme konnten aufgrund der schwierigen Personallage in der Koordinierungsstelle (ehem. Landesgeschäftsstelle) und aufgrund unzureichender Mitglieder im Landesvorstand nicht voll umfänglich gelöst werden Ein neuer, gut besetzter Landesvorstand wird sich in der kommenden Wahlperiode verstärkt um die Lösung inhaltlicher Problemstellungen widmen können.
Für die nächsten Jahre gilt es nach wie vor, die Einsatzbereitschaft, Fähigkeiten und die Kompetenzen unserer ehrenamtlich tätigen Mitglieder und der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in größtmöglichem Umfang durch gezielte Maßnahmen (z.B. Schulungen zu neuen Gesetzeslagen etc.) zu erweitern und diese Ressourcen dementsprechend zu nutzen.
Als großes und umfassendes Ziel steht an erster Stelle:
Die Sicherung des BSVS als größte Selbsthilfeorganisation blinder und sehbehinderter Menschen in Sachsen, die Bindung der Mitglieder, die Gewinnung neuer Mitglieder als auch die gegenseitige Unterstützung und Mithilfe bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Sachsen im Sinne blinder und sehbehinderter Menschen.
Insofern dient die vorliegende Erklärung dem (neuen) Selbstverständnis unserer Arbeit und der Identifikation aller Mitglieder, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Grundsätzen, Zielen und Aufgaben des BSVS.
Grundsätzlich sind die Arbeitsschwerpunkte für das Folgejahr vom Landesausschuss festzulegen.
Auf der Basis der Satzung und der Grundsätze des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen e. V. (BSVS) als auch unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage stehen im Zeitraum 2010 – 2014 folgende Schwerpunkte im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Arbeitsschwerpunkte 2010 – 2014
Eine starke, aktive Mitgliedschaft ist in unserem Landesverband von fundamentaler Bedeutung für eine wirksame und überzeugende Interessenvertretung blinder und sehbehinderter Menschen in Sachsen gegenüber Politik, Staat, Gesellschaft und Öffentlichkeit.
Die entsprechende Einflussnahme auf die Sozialpolitik, speziell die Behindertenpolitik auf Landes- und kommunaler Ebene, die Wahrnehmung der spezifischen Anliegen einer wachsenden Zahl von Menschen mit erheblichem Sehverlust sowie der Einsatz für die nachhaltige personelle, organisatorische und finanzielle Stärkung des BSVS mit all seinen Untergliederungen kann nur mit einer aktiven, selbst betroffenen und vielfältig engagierten Mitgliedschaft gelingen.
Die Werbung, Gewinnung und Bindung von Mitgliedern gehört zur Basisaufgabe aller im Verband organisierten Mitglieder sowie aller beim BSVS beschäftigten ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter/innen. Notwendige Vereinsstrukturänderungen sind mit großen Herausforderungen verbunden, unter anderem auch mit der Gefahr, Mitglieder zu verlieren.
Hier geht es darum, mit allen Untergliederungen, Arbeits- und Fachgruppen, als auch mit den Einrichtungen des BSVS an gemeinsamen Zielstellungen zu arbeiten, die die Interessenvertretung Betroffener für Betroffene in den Vordergrund rücken und den Verband nicht spalten. Der BSVS ist ein Verband, dessen Mitgliedschaft sich hauptsächlich aus älteren Mitgliedern zusammensetzt. Hier müssen Modelle entwickelt werden, wie ehrenamtliche Tätigkeit ohne Überforderung einzelner, aktiver Mitglieder gestaltet werden kann.
Der BSVS muss sich in den kommenden Jahren zielgerichtet den unterschiedlichen Betroffengruppen im Verband widmen und sich hier insbesondere für die verstärkte Öffnung für Augenpatienten/innen durch entsprechende Angebote einsetzen.
Zielgruppen müssen hierbei natürlich selbst betroffene Menschen, unterschieden in Interessengruppen, Altersgruppen bzw. generationsübergreifende Gruppen (z. B. AMD-Patienten, Senioren, betroffene Kinder) aber auch Angehörige, Eltern und Förderer sein.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK), welche von Deutschland im März 2009 ratifiziert wurde und seitdem den Status eines europaweiten, bundesweiten und landesweiten Rechts inne hat, muss schrittweise in Sachsen umgesetzt werden. Dabei ist der BSVS in allen Fragen zu uneingeschränkter Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen in Sachsen als Kompetenzträger gefragt.
Das heißt, der BSVS setzt sich aktiv für die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung ein. Die Rechte, welche im globalen Sinne für alle Menschen mit Behinderungen in der UN- Behindertenrechtskonvention festgeschrieben sind, müssen anhand konkreter Forderungen selbst betroffener blinder und sehbehinderter Menschen (Mitglieder des BSVS) auf allen Ebenen der Regierung und in der Gesellschaft berücksichtigt werden. Dabei muss der BSVS als kompetenter Ansprechpartner allen gesellschaftlichen Institutionen in Sachsen zur Verfügung stehen.
Der Landesausschuss ist laut §19 der Satzung des BSVS verpflichtet, konkrete Schwerpunkte für die einzelnen Jahre der VI. Wahlperiode festzulegen.
Ein erster Schritt zur Umsetzung der BRK besteht darin, Barrieren in den Köpfen abzubauen und ein Bewusstsein im Sinne der Menschenwürde und im Sinne der universellen Rechte aller Menschen zu schaffen.
Artikel 8 der Behindertenrechtskonvention trägt den Titel Bewusstseinsbildung.
Bewusstseinsbildung erstreckt sich auf alle Bereiche der Gesellschaft.
Der BSVS wird sich in den nächsten Jahren insbesondere auf das Thema Bewusstseinsbildung im Sinne Artikel 8 der BRK bei folgenden Zielgruppen konzentrieren:
Hier gilt es, entsprechend zielgerichtete Konzepte und Projekte in möglichst vielen Bereichen zu erarbeiten, die sich diesem inhaltlichen Rahmenschwerpunkt verpflichtet fühlen. Projekte müssen auf allen Ebenen und in allen Einrichtungen und Untergliederungen des Verbandes entwickelt werden. Dies können z.B. Projekte zur Schulung einzelner Zielgruppen sein, die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern zum Thema Bewusstseinsbildung, der intensive Einsatz für einen kontinuierlichen Austausch zwischen Behörden und Kompetenzträgern der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe in Sachsen, die Zusammenarbeit mit Schulen, Kitas, Verbänden etc.
Der Landesvorstand, alle Fach- und Arbeitsgruppen, Beauftragte, die Koordinierungsstelle des BSVS, das LHZ und die Aura-Pension „Villa Rochsburg“ sind aufgefordert, intensiv an der Erarbeitung von Projekten im Sinne der Umsetzung des Artikel 8 der BRK-„Bewusstseinsbildung“ mitzuwirken.
Landesvorstand und Landesausschuss sind in regelmäßigen Abständen angehalten, vorgetragene Vorschläge zu bewerten und ferner Zielvorgaben zu entwickeln und deren Realisierung zu überprüfen.
Entwickelte Projekte müssen förderfähig sein und dürfen weder der Satzung entgegenstehen noch die finanzielle Situation des Verbandes gefährden. Für die Folgejahre wird der Landesvorstand beauftragt, die strukturelle und inhaltliche Ausrichtung der Untergliederungen, der Einrichtungen und der Fach- und Arbeitsgruppen des BSVS auf den Prüfstand zu stellen. Hierfür wird der Landesverband für 2011 ein Projekt beantragen, in welchem die Arbeitsabläufe, Kommunikationswege und die strukturelle und inhaltliche Qualität der Arbeit des BSVS analysiert werden. Möglichst einfach zu handhabende Strukturen, als auch einheitliche Organisations- und Arbeitsabläufe werden entwickelt, welche für alle sinnvoll im Sinne eines gemeinsamen Ziels genutzt werden können. Besonders wichtig ist dabei die effektive Nutzung aller personellen, sowohl ehrenamtlichen als auch hauptamtlichen, Ressourcen und deren ziel- und teamorientierte Zusammenarbeit. Die Entwicklung einer einheitlichen Zielstellung mit verschiedenen Unterschwerpunkten wird angestrebt. Dabei werden die strukturellen Vorgaben und inhaltlichen Vorleistungen des Bundesverbandes (DBSV) intensiver als bisher in die Landesverbandstätigkeit integriert und transportiert. Durch die Überprüfung der herkömmlichen Kommunikationswege können neue bzw. effektivere Wege beschritten werden. Ein erster Schwerpunkt ist hierbei zunächst einmal eine Situationsanalyse der gegenwärtigen Verantwortungsbereiche und deren Aktivitäten. Die Bestandsaufnahme kann nur über speziell zu dieser Thematik organisierte Seminare bzw. Arbeitstreffen stattfinden, in denen sich der Landesvorstand gemeinsam mit den Kreisvorständen, den Fach- und Arbeitsgruppen über die aktuellen Zielstellungen und zukünftigen Vorhaben innerhalb der Selbsthilfetätigkeit verständigt.
Um strategisch mehr Mitglieder gewinnen zu können, und das Bewusstsein für die Lebenslagen von Menschen mit Sehbehinderung auf allen Ebenen der Gesellschaft zu erreichen, ist eine professionell funktionierende Öffentlichkeitsarbeit im BSVS notwendig.
Diese ist noch ausgeprägter als bisher unter den Gesichtspunkten der kompetenten Interessenvertretung gegenüber Behörden, Ämtern, Institutionen und der Gesellschaft insgesamt als auch unter dem Aspekt der Beschaffung notwendiger finanzieller Mittel für die Arbeit des Verbandes zu konzipieren und auszuführen.
Der BSVS muss seine stetige Präsenz auf regionaler wie auch auf überregionaler Ebene steigern. Einige Kreisorganisationen leisten hierbei bereits vorbildliche Arbeit. Wichtig ist die Verbesserung der Kommunikation zwischen den Kreisorganisationen und/oder Regionalgruppen und die Nutzung vorhandener Medien und Multiplikatoren.
Zukünftig müssen ein verbesserter Austausch von Kompetenzen und entsprechende Schulungen in der Öffentlichkeitsarbeit für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder vor Ort stattfinden.
In den kommenden Jahren ist das Netz hin zu einer verbesserten Verständigung nach innen und nach außen weiter auszubauen. So sollten der Newsletter des Verbandes, die Homepage und das Infotelefon verstärkt für die verbandsinterne Kommunikation genutzt werden, ohne dabei die Veröffentlichung von gesamtgesellschaftlichen Informationen zu vernachlässigen. Auch hier wird für die Folgejahre ein Projekt zu Nutzungskonzepten der neuen Medien als interaktive Instrumente für Mitgliedergewinnung und Bewusstseinsbildung, aber auch für die Verbesserung der Kommunikation intern angestrebt.
Um unsere Mitglieder über landes- und sozialpolitische Themen auch weiterhin informieren zu können, muss die „Debatte“ als landespolitisches Informationsmagazin für interessierte Mitglieder des BSVS weiterhin angeboten werden. Ebenso werden wir versuchen, die Veröffentlichung des Landesmagazins „Mobil“ von momentan vier Ausgaben pro Jahr auf wieder sechs Ausgaben pro Jahr zu erweitern. Wünschenswert wäre dabei, dass das Landesmagazin allen Mitgliedern des Verbandes kostenlos zur Verfügung gestellt wird! Seitens des Landesvorstandes muss hier die finanzielle Sicherstellung dieser Projekte abgeprüft werden.
Die Zusammenarbeit mit Partnern ist auf allen Ebenen fortzuführen, zu intensivieren und zu erweitern.
Dazu gehört u. a.:
Im Rahmen seiner Möglichkeiten wird der BSVS auch weiterhin in folgenden Gremien mitarbeiten:
Bei der Lösung spezifischer Aufgaben wird der BSVS gezielt (im Sinne von Netzwerkarbeit) die Zusammenarbeit mit weiteren Organisationen und Institutionen suchen.
Weiterhin wird der BSVS zwei Mal jährlich den „Gemeinsamen Fachausschuss Bildung und berufliche Eingliederung blinder und sehbehinderter Menschen in Sachsen“ einberufen und nutzen, um aktiv Netzwerke im Sinne einer chancengleichen und inklusiven Bildung blinder und sehbehinderter Menschen aufzubauen, zu entwickeln und zu erhalten.
Der Gemeinsame Fachausschuss (GFA) „Bildung und berufliche Eingliederung blinder und sehbehinderter Menschen in Sachsen“ hat auch künftig einen hohen Stellenwert in der Arbeit des BSVS.
Gegenstand gemeinsamer Standpunktbildung und Zielstellungen der Arbeit sollten insbesondere die gemeinsame und gut vernetzte Mithilfe bei der Umsetzung der BRK, insbesondere Artikel 7 (Kinder mit Behinderung), Artikel 8 (Bewusstseinsbildung), Artikel 9 (Zugänglichkeit), Artikel 21 (Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen), Artikel 24 (Bildung), Artikel 26 (Habilitation und Rehabilitation) sowie Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung) sein.
Besonders involviert werden dabei zukünftig auch die Fachgruppe Eltern, die Fachgruppe Büro und kaufmännische Berufe sowie die Fachgruppe Physiotherapie des BSVS.
Für das Jahr 2011 werden dahingehend Schwerpunktseminare im Rahmen der Weiterbildung für ehrenamtlich tätige Mitglieder stattfinden, die insbesondere zur Kompetenzerweiterung der Fach- und Arbeitsgruppenleiter und aller ehrenamtlich beratenden Mitglieder im BSVS dienen.
Inhalte weiterer Projekte werden in enger Zusammenarbeit mit den Fachgruppen im Berufsbildungsbereich erarbeitet (z.B. zu entsprechenden Berufsberatungsangeboten in Schulen für Jugendliche in der Berufsorientierung).
Der Landesvorstand des BSVS wird sich weiterhin gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern an Tagungen und Foren beteiligen, welche sich dem Thema Inklusion im Bildungssystem widmen und hier die Standpunkte blinder und sehbehinderter Menschen in Sachsen vertreten. Er wird sich in seiner Funktion als Experte in eigener Sache bei möglichen Gesetzesnovellierungen im Freisaat Sachsen zu Wort melden und an entsprechender Stelle seine Stellungnahmen formulieren.
Die Rehabilitation zur Bewältigung des Alltags ist und bleibt nach wie vor eines der zentralen Themen in der täglichen Selbsthilfetätigkeit des BSVS.
Eine wichtige Funktion für die Unterstützung von „alten“ und „neuen“ Mitgliedern übernimmt hierbei die Arbeitsgruppe RBA im BSVS. Seminare und Veranstaltungen werden weiterhin im Rahmen des Programms der Aura-Pension „Villa Rochsburg“ organisiert. Aktuelle Themen und Schwerpunkte werden aufgegriffen und entsprechend an die Mitglieder vermittelt. Als einer der wesentlichen Teile der Rehabilitation zur Bewältigung des Alltags gelten nach wie vor Schulungen zu lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) und das Orientierungs- und Mobilitätstraining. Der BSVS wird sich im Sinne aller Betroffenen, insbesondere im Interesse von neu erblindeten Menschen für den Rechtsanspruch auf eine einkommens- und vermögensunabhängige Übernahme der Kosten für die RBA, unabhängig vom Alter und der Ursache der Erblindung einsetzen.
Hierbei ist die Intensivierung des Kontaktes zu Trägern der Rehabilitation von Nöten, insbesondere auch um ein breites Bewusstsein für die existentielle Notwendigkeit dieser Leistungen für Betroffene zu schaffen.
Die Leistungen (sowohl Qualität, als auch Umfang) müssen am individuellen Bedarf ansetzen. Diesen Bedarf können nur Betroffene selbst formulieren.
Weiterhin ist es von großer Bedeutung, dass durch den BSVS organisierte Seminare und Kurse zum Erlernen der Braille-Schrift in den Untergliederungen stattfinden. Wie in jedem Jahr müssen diese Kurse und Seminare fester Bestandteil des Programms der Aura-Pension „Villa Rochsburg“ sein.
Besonderes Augenmerk muss zukünftig auch auf die Beratung und Begleitung von Eltern und Familien mit mehrfach behinderten, taubblinden und hör-sehbehinderten Kindern gelegt werden.
Auch hier gilt es, gemeinsam mit den zuständigen Fach- und Arbeitsgruppen Konzepte zu erarbeiten und die Betroffenengruppen in die Projektplanung und Projektgestaltung intensiv einzubeziehen.
Eine der zentralen und ureigensten Aufgaben des BSVS ist es, betroffene und ratsuchende Menschen zu beraten und ihnen größtmögliche Unterstützung zukommen zu lassen, um Selbsthilfepotentiale zu stärken und um allumfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen.
Hier müssen auch zukünftig ehrenamtliche Berater/innen in den Kreisorganisationen nach den Beratungsstandards des DBSV geschult werden. Neue Erkenntnisse sollten zeitnah an alle in Beratungsfunktionen tätigen Menschen im BSVS weitergeleitet werden.
Um gerade im Bereich der Menschen mit schwerwiegenden Augenerkrankungen ein kompetenter Ansprechpartner zu sein und um den BSVS für diese Betroffenengruppe zu öffnen, soll ab 2011 ein Beratungsdienst „Auge“ im Verband etabliert werden. Möglich wäre hier ein mobiler Beratungsdienst, welcher insbesondere eine Impulsfunktion für ehrenamtliche Berater/innen in den Kreisorganisationen übernehmen kann. Auch dieses Projektvorhaben versucht den Artikel 8 der BRK, „Bewusstseinsbildung“, in die Tat umzusetzen und zielgerichtet im Sinne der Unterstützung Betroffener zu agieren. Wichtig ist bei allen Beratungs- und Schlüsselangeboten natürlich die Vernetzung mit regionalen Ansprechpartnern in den Kreisorganisationen und Regionalgruppen des BSVS, mit Augenärzten, Optikern und anderen Partnern.
Auch in den Programmen und Konzeptionen der Einrichtungen LHZ und Aura-Pension „Villa Rochsburg“ stehen Beratungsangebote auf der Agenda bzw. sind diese Bestandteil des Gesamtangebotes (LHZ).
Im Rahmen der Seminare der Aura-Pension „Villa Rochsburg“ steht Peer Counceling, sprich „Menschen mit Behinderungen beraten Menschen mit Behinderungen“ an erster Stelle jeder Begegnung. Die Einrichtungsleitung unterstützt diese Begegnungen und Seminare mit der Beantragung von Fördergeldern und trägt durch das vielfältige Programm die Basis für die gegenseitige Beratung und Unterstützung Betroffener.
Ein wichtiger Bestandteil des Peer Counceling ist jedoch auch die fachliche Kompetenz zur Beratungsqualität. Hierzu sollten ebenfalls weiterhin Projekte entwickelt werden, um Ehrenamtlern das entsprechende „Knowhow“ (Gewusst wie…) zu vermitteln.
Die im BSVS hauptamtlich in Beratungsfunktionen tätigen Mitarbeiter/innen müssen auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen und Unterstützungsmöglichkeiten sein, um allen betroffenen Menschen bedarfsgerechte Beratung anbieten zu können. Sie müssen in regelmäßigen Abständen Schulungen und Weiterbildungen besuchen, welche sie dazu befähigen.
Beratungsangebote sollen zukünftig in allen Untergliederungen intensiver als Schlüsselangebote zur Mitgliedergewinnung konzipiert werden.
Aufgabe des Landesverbandes und seiner AG Umwelt und Verkehr ist es, bestehende Netzwerke und Projektgruppen zu den Themen barrierefreies Bauen und Planen sowie ÖPNV für alle in allen Regionen Sachsens aufrecht zu erhalten und zu koordinieren. Als Ziel für das Jahr 2011 wird die Benennung je eines kompetenten Ansprechpartners für jeden Landkreis Sachsens anvisiert. Diese Ansprechpartner müssen in enger Zusammenarbeit, sowohl mit der AG Umwelt und Verkehr, mit Verkehrsunternehmen, Stadt- und Bauplanern, Architekten etc. und der Kommune (Behindertenbeauftragte der Kommunen) für die Belange von Menschen mit Sehbehinderung in Umwelt und Verkehr fungieren. Die Ansprechpartner vor Ort sollten über alle bereits erarbeiteten Standards und Forderungen des DBSV informiert sein und müssen sich für die Dringlichkeit und Einheitlichkeit von Barrierefreiheit in Umwelt und Verkehr in Sachsen und bundesweit einsetzen. Die Beauftragten in jedem Landkreis sollten Mitglied in der Arbeitsgruppe Umwelt und Verkehr im BSVS sein.
Der Gemeinsame Fachausschuss für Umwelt und Verkehr (GFUV) des DBSV erarbeitet regelmäßig Mindeststandards für den barrierefreien Zugang zur gebauten Umwelt und zum öffentlichen Verkehr und berücksichtigt die besonderen Belange blinder und sehbehinderter Menschen.
Hauptgebiete der Tätigkeit der AG Umwelt und Verkehr im BSVS ist die Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Personenverkehr sowie die Barrierefreiheit des Hoch- und Tiefbaus. Der GFUV des DBSV entwickelt hierzu Merkblätter, Leitfäden und Broschüren, welche als Arbeitsgrundlage von den Ansprechpartnern des BSVS für Barrierefreiheit in Umwelt und Verkehr in den Regionen genutzt werden sollten.
Übergeordnetes Ziel des BSVS ist der Zugang für alle durch den Abbau von Barrieren in der Kommunikation. Der BSVS fordert auch und gerade auf diesem Gebiet die sukzessive Umsetzung der UN- Behinderten- rechtskonvention (insbesondere Art. 9 und 21). Hierbei ist für das Jahr 2011 der Weiterentwicklung der Idee eines Mitteldeutschen Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit gemeinsam mit der DZB und anderen Betroffenenverbänden höchste Priorität beizumessen.
Der BSVS wird weiterhin im Rahmen von Projekten zur kulturellen Teilhabe die Interessen blinder und sehbehinderter Menschen in der touristischen Leistungskette wahrnehmen. Er setzt sich hierbei zum Ziel, den Kontakt mit allen am Tourismus Beteiligten u. a. mit Tourismus- und Behindertenverbänden, mit Vertretern kultureller Institutionen des Freistaates Sachsen und der privaten Tourismuswirtschaft zu pflegen. Projektbeauftragte und aktive Mitglieder in den Kreisorganisationen wirken u. a. bei der Zusammenfassung und Aufbereitung von tourismusrelevanten Daten für blinde und sehbehinderte Menschen und deren Veröffentlichung mit, leiten Handreichungen über barrierefreie Gestaltung von touristischen Einrichtungen über barrierefreie Angebote im touristischen Bereich weiter und beteiligen sich inhaltlich an landesweiten Tagungen und Seminaren zu diesem speziellen Bereich, bzw. organisiert der BSVS selbst Tagungen und Arbeitstreffen zum Thema.
Um auch der wachsenden Bedeutung des Bedürfnisses „Reisen“ bei blinden und sehbehinderten Menschen Rechnung zu tragen, sieht der BSVS weiterhin Handlungsbedarf in der Information und Beratung betroffener Reisender sowie in der Einflussnahme auf die in der sächsischen Tourismuspolitik und –wirtschaft tätigen Behörden, Organisationen und Unternehmen. Der DBSV bietet hier bereits Empfehlungen für barrierefreie Museen für blinde und sehbehinderte Besucher, welche über den BSVS an die zuständigen Behörden und Einrichtungen weitergeleitet werden. Dies sollte unbedingt auf weitere Tourismusbereiche ausgeweitet werden. Vorhandene Synergien, Netzwerke und Kooperationen und vorhandenes Wissen müssen hierbei mehr genutzt werden.
Ziel der Projekte zur kulturellen Teilhabe im BSVS werden hierbei für die Folgejahre Zielvereinbarungen mit kulturellen Einrichtungen Sachsens zu allumfassender Zugänglichkeit und Barrierefreiheit sein.
In Anbetracht der zur Zeit bestehenden finanziell angespannten Haushaltslage des Freistaates Sachsen und der, dem ständigen Wandel unterlegenen Förderpolitik ist auf eine stabile Eigenfinanzierung existentieller Bereiche der Landesverbandsarbeit hinzuweisen und hinzuarbeiten. Ein erster Schritt in diese Richtung war die Erstellung einer neuen Beitragsordnung im BSVS. Besonders wichtig für die Finanzierung von Projekten in allen Untergliederungen sind Verantwortliche in den Kreisorganisationen, welche über Kompetenzen zur Beantragung und Abrechnung von Förderungen verfügen. Die Finanzwirtschaft, Buchhaltung und Projektförderung ist oft mit großem Verwaltungsaufwand verbunden. Hier benötigt der Landesverband Verantwortungsträger in den Kreis-organisationen, welche nach einheitlich festgelegten Bestimmungen ihre Zahlen und Daten, Haushaltpläne etc. der Buchhaltung zuarbeiten. In den nächsten Jahren müssen hier wieder regelmäßige Schulungen und Unterstützungsangebote für ehrenamtlich tätige Mitglieder und Mitarbeiter/innen in diesem Bereich stattfinden.
Weiterhin müssen Regelungen und Beschlüsse zur Finanzwirtschaft auf allen Ebenen eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere:
Die Koordinierungsstelle des BSVS muss auch in den kommenden Jahren dafür Sorge tragen, dass die Organisations- und Arbeitsabläufe der Selbsthilfetätigkeit als auch die Finanzierung von Projekten und der täglichen Verwaltungs- und Kommunikationstätigkeit auf Landesebene gesichert werden. Sie verwaltet alle Unterlagen und schriftlichen Dokumente der Landesvorstandsarbeit, ist die zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle für Netzwerkarbeit und für die vielfältigen Projekte und Kooperationen auf Landesebene. Die Koordinierungsstelle wird in den kommenden Jahren ihre anleitende und beratende Funktion für alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen und für ehrenamtlich tätige Mitglieder in den Kreisen intensivieren und verbessern. Hierzu ist ein gesichertes und stabiles Team von großer Bedeutung. Die Sicherstellung der Finanzierung der festen Personalstellen ist mit Umstellung der Förderbedingungen von institutioneller auf projektbezogene Förderung eine der größten Herausforderungen für die kommenden Jahre. Sowohl die hauptamtlichen Mitarbeiter/innen als auch alle aktiv beteiligten Verantwortungsträger im Verband müssen dahingehend Projekte so konzipieren, dass die kontinuierlichen Arbeits- und Verwaltungsaufgaben und alle laufenden Geschäfte nicht vernachlässigt werden.
Hier ist intensiv an einer verbesserten Kommunikation zwischen ehrenamtlich tätigen Mitgliedern und hauptamtlich und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter/innen zu arbeiten. Nur ein gut organisiertes Team aus Ehrenamt und Hauptamt kann die vielseitige Tätigkeit und all die täglichen Herausforderungen der Selbsthilfearbeit bewältigen.
Im Landeshilfsmittelzentrum muss die fachliche Profilierung und Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zielstrebig fortgesetzt werden. Die Produkte des LHZ müssen durch sachlich richtige, in der Aufmachung ansprechende und regelmäßig wiederkehrende Werbeaktionen bekannt gemacht werden. Hierbei ist das LHZ angehalten, ein modernes und für alle zugängliches Werbekonzept zu entwickeln und entsprechend umzusetzen.
Die Bereiche Hilfsmittelberatung und -vertrieb, Text- und Grafikservice sowie Tonstudio werden gleichberechtigt und in erster Linie bedarfsorientiert weiterentwickelt und auf möglichst hohem Niveau gehalten.
Das LHZ trägt die Verantwortung dafür, dass verstärkte Anstrengungen unternommen werden, um die Hilfsmittelversorgung mehrfach behinderter blinder und sehbehinderter Menschen als auch taubblinder und hör- sehbehinderter Menschen spürbar zu verbessern. Die Bemühungen um die Entwicklung neuer Hilfsmittel für diesen Personenkreis sind zu verstärken.
Die Beratungs-, Bildungs-, Begegnungs- und Erholungsstätte Aura-Pension “Villa Rochsburg” übernimmt vielfältige Aufgaben im Verband.
Sie lassen sich wie folgt zusammenfassen:
In unseren Grundsätzen steht geschrieben, dass sich der BSVS aktiv an der sukzessiven Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im Freistaat Sachsen beteiligen wird. Mit der Festsetzung der Arbeitsschwerpunkte für die VI. Wahlperiode des BSVS, mit besonderem Fokus auf Artikel 8 „Bewusstseinsbildung“, geht der BSVS den ersten wichtigen Schritt in diese Richtung.
Der BSVS verpflichtet sich des Weiteren in seinem ureigensten Interesse als Selbsthilfeorganisation, die Grundsätze der UN- Behindertenrechtskonvention zu verinnerlichen und diese als Leitsätze seiner Tätigkeit aufzufassen und öffentlich wirksam zu vertreten. Im Einzelnen sind die Punkte in den Grundsätzen des BSVS unter Punkt II. Konsequenzen aus gesellschaftlichen Entwicklungen zusammengefasst.
Wir gehen von der Erkenntnis aus, „dass das Verständnis von Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und ein- stellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern“ (vgl. Präambel BRK Absatz e).
Diese Barrieren abzubauen helfen und gemeinsam mit allen Partnern ein gesellschaftliches Klima und entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, in dem Chancengleichheit und uneingeschränkte Teilhabe möglich sind, ist grundlegendes Ziel unserer Arbeit.
Schrittweise und mit gezielten Maßnahmen können wir Lebensumstände und Institutionen im Freistaat Sachsen chancengleich und barrierefrei gestalten.
“Wir können alles außer sehen – sofern die Rahmenbedingungen stimmen!“
Die aktuelle Gesetzeslage gibt uns alle Möglichkeiten, Verantwortung zu übernehmen und als Betroffene und professionelle Mitstreiter diese Rahmenbedingungen in einer vorrangig „sehenden“ Welt einzufordern.
Dresden, 23.10.2010.