Stellenausschreibung Mitarbeiterin/Mitarbeiters für die Begegnungsstätte der Kreisorganisation Dresden (w/m/d)

Im Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines
Mitarbeiterin/Mitarbeiters für die Begegnungsstätte der Kreisorganisation Dresden (w/m/d) zu besetzen. Der Arbeitsumfang beträgt 35 Wochenstunden. Wochenendarbeit kann nicht ausgeschlossen werden. Der Blinden- und Sehbehindertenverband ist ein eingetragener Verein, er versteht sich als Selbsthilfeorganisation, die sich den Belangen und der Unterstützung von blinden und sehbehinderten Menschen widmet. Der Verband organisiert Veranstaltungen und leistet Hilfe beim Zugang und der Teilhabe an den Dingen des täglichen Lebens. Die Kreisorganisation Dresden hat ca. 130 Mitglieder und betreut blinde und sehbehinderte Menschen in der Stadt Dresden sowie im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge. Die Begegnungsstätte befindet sich auf der Strehlener Straße 24 in Dresden.

Die Stelle beinhaltet insbesondere folgende Aufgaben:

  • Mitwirkung beim Betrieb der Begegnungsstätte,
  • Mitwirkung bei der Organisation verschiedenster Veranstaltungen,
  • Mitwirkung bei der Organisation der Öffentlichkeitsarbeit,
  • Betreuung von blinden und sehbehinderten Menschen in der Begegnungsstätte, bei Veranstaltungen und im häuslichen Umfeld,
  • Assistenzaufgaben für den Vorstand der Kreisorganisation,
  • Führen der Kassengeschäfte der Kreisorganisation und
  • Mitwirkung bei der laufenden Finanzbuchhaltung.

Voraussetzungen:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Kauffrau / zum Kaufmann für Büromanagement, eine Berufsausbildung im sozialen Bereich oder eine adäquate Ausbildung,
  • eine gültige Fahrerlaubnis für Pkw und 
  • Kenntnisse im Umgang mit dem PC sowie gängiger Standardsoftware.

Erwartungen:

  • freundlicher und aufgeschlossener Umgang mit Menschen,
  • Einfühlungsvermögen in die Belange behinderter Menschen und
  • Einschlägige berufliche Erfahrung wünschenswert.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Der Blinden- und Sehbehindertenverband legt Wert auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern.
Das Arbeitsverhältnis/-entgelt bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen aller Voraussetzungen in Entgeltgruppe 5.

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 21. Mai 2021 per E-Mail an f.adam@bsv-sachsen.de (ein Dokument im PDF – Format, max. 10 MB). Bei Fragen zur Stellenausschreibung können Sie sich telefonisch an Herrn Dr. Blüher unter der Rufnummer 0176 34 92 62 42 wenden.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, nicht erstatten können.
Ausführliche Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie unter www.bsv-sachsen.de/kontakt/datenschutz.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Aktion für kontrastreiche Poller zum Sehbehindertentag 2021

3 graue Poller vor einem Fussgängerbereich mit grauen Steinen
Bild: BSVH

Wer ist noch nie gegen einen grauen Poller gestoßen? Die schmalen Barrieren auf den Bürgersteigen können insbesondere für sehbehinderte Fußgänger zu einem gefährlichen Hindernis werden, wenn sie nicht kontrastreich gestaltet sind. In Hamburg gab es deshalb im vergangenen Oktober eine gelungene Aktion, bei der zahlreichen Pollern eine rot-weiß-gestreifte Mütze aufgesetzt wurde. Um Passanten wie auch Medienvertreterinnen und -vertretern zu erläutern, was die Aktion bezweckt, wurden die Mützen mit Infozetteln versehen.

Aus Anlass des Sehbehindertentages 2021 wird der DBSV diese ebenso sympathische wie „Corona-konforme“ Aktion nun bundesweit durchführen. Dabei wird der Verband von dem Wollhersteller Schachenmayr unterstützt. Weil der Sehbehindertentag (traditionell der 6. Juni) in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, wird der Aktionszeitraum auf die Zeit vom 1. bis zum 11. Juni 2021 ausgedehnt. In diesen zehn Tagen soll möglichst vielen grauen und schwer zu erkennenden Pollern eine gut sichtbare rot-weiße Mütze aufgesetzt werden.

Wir freuen uns, wenn Sie für mehr Sicherheit auf Deutschlands Gehwegen zu den Handarbeitsnadeln greifen und uns tatkräftig unterstützen! Bitte wenden Sie sich vorher an den Landesverein in Ihrer Region (www.dbsv.org/landesvereine), der ein Rundschreiben zu dieser Aktion erhalten hat. Weitere Informationen sowie Anleitungen zum Stricken und Häkeln von Pollermützen und zum Erstellen von Bommeln finden Sie unter:

www.sehbehindertentag.de

3 graue Poller mit rot-weiß-gestreiften Mützen vor einem Fussgängerbereich mit grauen Steinen
Foto: BSVH

(Quelle: [dbsv-direkt] Nr. 13-21 Bitte ran an die Nadeln – Stricken und Häkeln für mehr Sicherheit auf Deutschlands Gehwegen! & RS2120 Sehbehindertentag-2021, DBSV)

Anerkennung der Arbeit unserer KO Leipzig – Brief des Oberbürgermeisters Stadt Leipzig

Sehr geehrte Frau Mertens, sehr geehrter Herr Fritzsch,

die Bewältigung der aktuellen Corona – Pandemie fordert uns alle.
Wir haben wichtige Vorsorgemaßnahmen getroffen, die die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger schützen sollen.
Diese Maßnahmen einzuhalten, ist nicht immer einfach. Menschen in Quarantäne, aber auch ältere und chronisch kranke Menschen, Menschen mit Ängsten und auch anderen schwerwiegenden, auch pandemiebedingten Problemen brauchen unsere Unterstützung und Hilfe in besonderer Weise. Sie und Ihre Mitstreiterinnen und
Mitstreiter handeln bereits seit Anfang des Jahres solidarisch, indem Sie Einkäufe, Apothekengänge, Tierpflege und vieles andere übernommen haben.

Vielen Hilfesuchenden vermittelten Sie so das Gefühl, dass Leipzigerinnen und Leipziger auch und gerade in schwierigen Zeiten füreinander da sind. Mit großem Respekt und Freude haben wir die Aktivitäten Ihrer Initiative wahrgenommen.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr außerordentliches Engagement für unser Lebens- und liebenswertes Leipzig! Wir wünschen Ihnen eine erfüllte Zeit über den Jahreswechsel und ein hoffnungsvolles Jahr 2021.
Bleiben Sie gesund.

Ihr Burkhard Jung – Oberbürgermeister der Stadt Leipzig

Dr. Regine Krause–Döring – Leiterin des Gesundheitsamtes

 

Information Landesvorstand – Blindengeld und Nachteilsausgleiche in Sachsen


Achtung, Wichtig!

Im Koalitionsvertrag der Landesregierung ist die Erhöhung der Nachteilsausgleiche für sehbehinderte, blinde und taubblinde Menschen für den Doppelhaushalt 2021/22 vorgesehen.

Nach den geringfügigen Anpassungen in den letzten Jahren, war im Entwurf für den neuen Doppelhaushalt des Freistaates die Erhöhung der Nachteilsausgleiche enthalten. Da dem so war, hat sich der BSV-Sachsen mit Aktionen für einen zeitgemäßen Nachteilsausgleich zurückgehalten.

Mit Erschrecken mussten wir jetzt feststellen, dass diese Position ohne irgendeinen Kommentar spurlos aus dem Haushalt, der dem Landtag zur weiteren Beratung vorliegt, verschwunden ist.

Aus diesem Grund hat der Landesvorstand einen Brief an Landtagspräsidenten Dr. Rösler, den Finanzminister Vorjohann und die Sozialministerin Köpping gerichtet, der in Anlage 1 zu finden ist.
Dieser wird außerdem zusätzlich folgenden Personen und Gremien zugestellt:

  • Sozialausschuss des Landtages,
  • Finanzausschuss des Landtages,
  • behindertenpolitische Sprecher der im Landtag vertretenen Parteien.

In der ersten Januarwoche des neuen Jahres, sollten möglichst viele Abgeordnete des sächsischen Landtages von den Kreisorganisationen und Regionalgruppen ihrer Wahlkreise angesprochen werden. Wir müssen möglichst viele erreichen und für die Unterstützung unserer Forderungen werben.

Damit alle den gleichen Wissensstand haben, sollte der Brief an die Abgeordneten übergeben werden.

Wir bitten Alle, diese Aktion mit vollem Einsatz zu unterstützen, um endlich einen Einstieg für zeitgemäße Nachteilsausgleiche zu schaffen.

Ihr Landesvorstand