Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Neuwahl zum 21. Bundestag statt. Wir als Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. unterstützen Sie wie gewohnt bei der Möglichkeit einer barrierefreien Wahl. Alle Mitglieder unseres Selbsthilfevereins bekommen vorraussichtlich ab dem 6. Februar automatisch eine barrierefreie Wahlschablone und eine Informations-CD zur Handhabung und den Inhalt der Stimmzettel zugesendet.
Auch für Nichtmitglieder unseres Vereins besteht natürlich die Möglichkeit, diese Unterlagen bei uns in der Koordinierungsstelle kostenfrei anzufordern.
Auf dieser Seite finden Sie ebenfalls ab dem 6. Februar alle Informationen zur barrierefreien Bundestagswahl 2025 für blinde und seheingeschränkte Menschen in Sachsen, zur Nutzung der Wahlschablonen und die Stimmzettel als Audiodateien (mp3). Sie können diese im Browser anhören oder herunterladen (Rechtsklick > speichern unter).
Kontaktdaten zur Bestellung der barrierefreien Wahlunterlagen:
Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. – Koordinierungsstelle
Louis-Braille-Str. 6, 01099 Dresden
Telefon: (0351) 80 90 611
E-Mail: info@bsv-sachsen.de
Informationen zur Handhabung der Wahlschablonen
Zweitstimme für alle Wahlkreise identisch
Audiodatei Zweitstimme alle WK mp3
Stimmzettel Wahlkreis 150: Nordsachsen
Stimmzettel Wahlkreis 151: Leipzig I
Stimmzettel Wahlkreis 152: Leipzig II
Stimmzettel Wahlkreis 153: Leipzig-Land
Stimmzettel Wahlkreis 154: Meißen
Stimmzettel Wahlkreis 155: Bautzen I
Stimmzettel Wahlkreis 156: Görlitz
Stimmzettel Wahlkreis 157: Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Stimmzettel Wahlkreis 158: Dresden I
Stimmzettel Wahlkreis 159: Dresden II – Bautzen II
Stimmzettel Wahlkreis 160: Mittelsachsen
Stimmzettel Wahlkreis 161: Chemnitz
Stimmzettel Wahlkreis 162: Chemnitzer Umland – Erzgebirgskreis II
Stimmzettel Wahlkreis 163: Erzgebirgskreis I
Stimmzettel Wahlkreis 164: Zwickau
Stimmzettel Wahlkreis 165: Vogtlandkreis
Die entstandenen Kosten für die Herstellung und Verteilung der Stimmzettelschablonen trägt der Bund gemäß § 50 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes.