Besser zusammenarbeiten, häufiger miteinander Reden!

Sofort nach der Amtsübernahme des neuen Vorsitzenden, Herrn Thorsten Gruner, trafen sich die neu gewählten Mitglieder des Landesvorstandes am 19. November in der Koordinierungsstelle des Verbandes in Dresden zu ihrer ersten Sitzung. Hinzugezogen waren zeitweise auch erstmals die hauptamtlichen Mitarbeiter unserer Koordinierungsstelle.

Dem neuen Vorstand ist mehr als bewusst, dass in Zukunft wiederum Umfangreiche Aufgaben zu bewältigen sein werden. Im Kern geht es darum, unsere berufliche und soziale Stellung zu erhalten, zu schützen und zu verteidigen. Das können wir nur erreichen, wenn wir uns wieder mehr als eine Einheit verstehen und gemeinsam an einem Strang ziehen. Deshalb ist es das Hauptanliegen des neuen Vorstandes die Zusammenarbeit mit den Kreisorganisationen wesentlich zu verbessern und wieder vertrauensvoller zusammenzuarbeiten. Der Vorstand beabsichtigt, zu jeder Sitzung Vertreter aus einer Kreisorganisation in die Sitzung einzuladen, um mit ihnen gemeinsam über alle interessierenden Fragen und Probleme zu reden und so besser als in der Vergangenheit ins Gespräch und zu Lösungsansätzen zu finden.

Die Vorstandsmitglieder berieten über die angespannte, aktuelle Lage in unserem Verband und über diverse organisatorische Fragen. Bis auf ein Mitglied sind alle Vorstandsmitglieder neu in dieser Position. Personell sind zum Beispiel die Ämter der zwei stellvertretenden Vorsitzenden und das eines Beisitzers zu besetzen.

Der Vorstand verschaffte sich einen Überblick über die finanzielle Situation. Unter Leitung von Herrn Freudenberg soll die Arbeitsgruppe Haushalt und Finanzen beim Landesvorstand neu belebt werden.

(Quelle: Hans-Günther Funke, Landesvorstand, Pressesprecher BSVS)

Pressemitteilung zur Landesdelegiertenkonferenz vom 09./10. November 2018

Die Landesdelegierten des BSVS bei einer Abstimmung
Abstimmung – Foto: BSVS © 2018

Delegierte beraten über Zukunft, diskutieren mit Politikern, wählen neuen Vorstand

Dresden, 12. November 2018

In für den Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen schwierigen Zeiten kamen am 9. und 10. November die Delegierten aus allen Teilen des Freistaates zu ihrer VIII. Landesdelegiertenkonferenz im Dresdner Dorint Hotel zusammen, um Rechenschaft über die Arbeit in den vergangenen vier Jahren zu legen und sich über die Aufgaben in der kommenden Zeit zu verständigen. Sie besprachen und verabschiedeten den Tätigkeitsbericht des Landesverbandes sowie die Arbeitsschwerpunkte für die neue Wahlperiode. Für 2019 beschlossen sie den Haushaltsplan und den Stellenplan des Verbandes. Die Entwürfe einer neuen Geschäftsordnung und einer neuen Finanzordnung wurden aus Zeitgründen vertagt und werden in der nächsten Delegiertenkonferenz beraten und beschlossen. Die Finanzprüferinnen empfahlen, den Vorstand für die vergangene Wahlperiode zu entlasten. Die Delegierten folgten dieser Empfehlung.

Frau Fischer übergibt das Steuer an den neuen Landesvorsitzenden Herrn Gruner
Übergabe des Landesvorsitz – Foto: BSVS © 2018

Für die Arbeit im Jahre 2019 stellte der Landesvorstand zwei Projekte vor

Bereits 2005 schlossen der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband sowie der Deutsche Hotelverband auch mit unserem Dachverband, dem DBSV eine „Zielvereinbarung für die standardisierte Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie“ ab. Darin sind Mindeststandards für die barrierefreie Gestaltung in Hotels und Gaststätten auch speziell für sehbehinderte und blinde Gäste festgelegt. Speise- und Getränkekarten müssen in „… gut kontrastierender, schnörkelloser Schrift sowie in Blindenschrift…“ vorhanden sein. Alternativ dazu sollen die Karten auf der barrierefreien Homepage der Gaststätte oder des Hotels vorgehalten werden. Nach mittlerweile mehr als zehn Jahren, müssen wir allerdings feststellen, dass noch immer viel zu wenige Gaststätten oder Hotels die Vereinbarung umsetzen. Deshalb möchte unser Verband sein Projekt „Zugänglichkeit von Restaurants für blinde und sehbehinderte Menschen in Sachsen“ im kommenden Jahr durchführen.

Unser Verband wird auch 2019 bestrebt sein, bei der Information über die Belange blinder und sehbehinderter Menschen, bei der Aufklärung über unsere Probleme und beim Abbau von Vorurteilen, besonders gegenüber den Politikern und Behörden weiter voranzukommen. Deshalb werden wir im nächsten Jahr ein Projekt zur „Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung der Belange blinder, sehbehinderter sowie hör-sehbehinderter und taubblinder Menschen in Sachsen sowie deren selbstbestimmte Teilhabe am politischen Leben in der Gesellschaft“ starten.

DBSV-Präsident Herr Hahn gehört zu den ersten Gratulanten
DBSV-Präsident Klaus Hahn beglückwünscht Herrn Gruner – Foto: BSVS © 2018

Auf dieses Ziel gerichtet führten wir während unserer Konferenz einen kurzen Lehrfilm vor, mit dem wir vor allem jüngere Menschen für unsere Sache interessieren möchten. Der Film entstand im Ergebnis eines Projektes, mit dem wir unsere Öffentlichkeitsarbeit verbessern wollen. Dazu diente auch die Podiumsdiskussion mit Landtagsabgeordneten aller Fraktionen des sächsischen Landtages über Barrierefreiheit und andere behindertenpolitische Fragen.

Ehrenpreise für besonderes Engagement

Einer guten Tradition folgend verlieh der Verband auch in diesem Jahr zwei Ehrenpreise an Institutionen oder Einzelpersonen, die sich in besonderer Weise für die Sache der Blinden und Sehbehinderten verdient gemacht haben. Das Schauspiel Leipzig erhielt den Preis für die Audiodeskription von Theaterstücken und für die hervorragende blinden- und sehbehindertengerechte Einführung in die Inszenierungen des Theaters.

Optiker Plüschke aus Bischofswerda erhielt den Preis für seine langjährige Beratung sehbehinderter Menschen beim Erwerb von Lupen und anderen Sehhilfen, wozu auch Hausbesuche gehören. Herr Plüschke berät seit 28 Jahren erfolgreich, also lange bevor es das Angebot von „Blickpunkt Auge“ gab.

Laudatio Ehrenpreis für das Schauspiel Leipzig (pdf)

Laudatio Ehrenpreis für Optik Plüschke (pdf)

Satzungsänderungen beschlossen

Die Satzung unseres Verbandes entspricht in zahlreichen Regelungen längst nicht mehr den Erfordernissen der Zeit. Deshalb beschlossen die Delegierten eine Reihe von Änderungen, mit denen die Satzung an die aktuellen Erfordernisse unserer Vereinsarbeit angepasst werden soll. Das Dokument wird in Kraft treten, wenn das Registergericht in Dresden die Änderungen bestätigt hat. Bis dahin gilt noch die Satzung in ihrer jetzigen Form.

Wahl des Landesvorstandes

Der neu gewählte Vorstand
der neue Landesvorstand – Foto: BSVS © 2018

In geheimer Abstimmung wählte die Delegiertenkonferenz einen neuen Landesvorstand. Er wird zunächst aus vier Personen bestehen. Zum Landesvorsitzenden wurde Thorsten Gruner aus Roßwein bestimmt. Beisitzer sind Wolfgang Freudenberg aus Dresden, Hans-Günter Funke aus Leipzig sowie Andreas Schneider aus Meißen. Einstimmig bestimmte die Versammlung Brigitte Freudenberg und Birgit Funke erneut zu Finanzprüferinnen. Zwei Stellvertreter und ein Beisitzer müssen noch gewählt werden. Schlagen Sie Kandidatinnen oder Kandidaten vor oder prüfen Sie, ob Sie selbst eine Aufgabe im Landesverband übernehmen können.

Rücken wir näher zusammen, reden wir miteinander, sorgen wir gemeinsam dafür, dass unsere Belange auch in Zukunft Gehör finden, dass unsere berufliche und soziale Stellung erhalten bleibt und nach Möglichkeit verbessert wird.

(Quelle: Hans-Günther Funke, Landesvorstand, Pressesprecher BSVS)

Information der FG Medizinisch-Therapeutische Berufe

SHV | Jens Spahn wird konkret – Bundesgesundheitsminister legt Eckpunktepapier Heilmittelversorgung vor Am 13. September 2018 traf sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit allen Berufsverbänden aus dem Heilmittelbereich und einzelnen Berufsangehörigen. Dort kündigte er an, schnell handeln zu wollen, und hielt Wort. Das „Eckpunktepapier (17. September 2018) zur Sicherung und Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung“ ging den Verbänden bereits am 18. September 2018 zu. Auf vier Seiten fächert der Minister auf, wie er das Leistungssystem im Interesse der freiberuflichen Heilmittelpraxen und ihrer Mitarbeiter von Grund auf neu ordnen will. Denn nur so kann er die flächendeckende Versorgung mit Heilmitteln nachhaltig sicherstellen.

Die Lösungsvorschläge zu den einzelnen Themenbereichen zeigen, dass sich das Ministerium intensiv mit den Forderungen der Berufsverbände ebenso wie mit den Diskussionsbeiträgen im Netz ausführlich und gründlich beschäftigt hat. Jeder Vorschlag verdient es nun, intensiv und sachlich geprüft zu werden. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) und seine Mitgliedsverbände haben die Diskussion hierzu bereits angestoßen:
Es trifft sich gut, dass der Minister seine Vorschläge auf dem 1. Therapiegipfel des SHV am 27. September 2018 in Berlin selbst vorstellen und erste Fragen beantworten wird.

Im Einzelnen:
1.) Dauerhaft angemessene Preise für Heilmittelleistungen ermöglichen Der Minister schafft die Begrenzung der maximalen Anpassung der Heilmittelpreise auf die Höhe der Grundlohnsummensteigerung unbefristet ab und fordert, dass die kommenden Verhandlungen „die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Heilmittelerbringer sowie die Zahlung angemessener Arbeitsentgelte für die Angestellten in den ambulanten Praxen“ berücksichtigen. Der SHV und seine Mitgliedsverbände haben den aktuellen Spielraum, den das HHVG gegeben hat, gut genutzt und für die Jahre 2017 bis 2019 Gebührenerhöhungen von rund 30 Prozent verhandelt. Die Kernaussage des Ministers gibt nun den Kurs für die kommenden Gebührenverhandlungen ab 2020 vor, den der SHV nutzen wird, im Interesse der Niedergelassenen ebenso wie deren Mitarbeiter. Allerdings fehlt eine deutliche Aussage zum Nachholbedarf, den der Abgeordnete Dr. Kühne (CDU) in seinem Sofortprogramm gegen den Widerspruch des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit 1,8 Milliarden Euro beziffert hat. Die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion und ebenso die der SPD-Bundestagsfraktion muss sich nun klar positionieren. Die Zeit unverbindlicher Meinungsäußerungen „man müsste mal“ ist eindeutig vorbei.
2.) Die Ausgangsbasis für ein neues Vertragssystem Welche Gründe gab es in der Vergangenheit, dass die Kassen in dem einen Bundesland und untereinander höhere bzw. niedrigere Preise zahlten als in dem anderen Bundesland? Die Antwort ist einfach: Es gab keine zwingenden Gründe dafür, außer, dass sich die Gebührenstrukturen über die Jahre so entwickelt hatten. Damit ist nun zum 1. Januar 2020 endgültig Schluss. Die Preise für die verschiedenen Leistungspositionen werden bundeseinheitlich auf den höchsten regionalen Preis angehoben. Das so angehobene bundeseinheitliche Preissystem ist dann die gemeinsame Ausgangsbasis für die Vertragsverhandlungen ab 2020, für die Spahn (vgl. Ziffer 1 des Eckpunktepapiers) von den Krankenkassen weitere deutliche Gebührenerhöhungen einfordert. Zugleich sollen neue bundeseinheitliche Verhandlungs- und Vertragsstrukturen eingeführt werden, begleitet von schnelleren und stringenteren Schiedsverfahren bei Konflikten zwischen den Vertragspartnern. Daneben wird es die Möglichkeit geben, regionale und selektivvertragliche Abweichungen zu vereinbaren.
3.) Gleiche Zulassungsbedingungen für alle Auch bei den Zulassungsvoraussetzungen will der Minister einen wichtigen Schritt zur Professionalisierung der Heilmittelpraxen gehen: Die Zulassungsempfehlungen, bei denen es bisher nur ein Anhörungsrecht der Berufsverbände gab und die lediglich Verwaltungsbinnenrecht waren, sollen durch eine Zulassungsverordnung o. ä. abgelöst werden. Damit würde eine klare justiziable Rechtsbasis entstehen. Das kann gut sein, wenn sie im Einvernehmen mit dem SHV entsteht und den Rahmen der Vorgaben des § 124 SGB V nicht überspannt.
4.) Bürokratieabbau, mehr Zeit für die Behandlung Das BMG will in einem Diskussionsprozess der Heilmittelerbringer, der Krankenkassen und Ärzteschaft bereits bis Mitte 2019 unnötige bürokratische Belastungen identifizieren und abschaffen. Dies entspricht einer jahrelangen Forderung des SHV. Verbunden damit will das BMG auch die Ursachen für das regional unterschiedliche Verordnungsverhalten der Ärzteschaft klären. Dies ist eine versorgungsrelevante Frage, wobei die Antwort mit wissenschaftlicher Begleitung gefunden werden soll.
5.) Die Blankoverordnung wird zur Regelverordnung Bis Ende März 2020 sollen die Vertragspartner einen Katalog der Indikationen vereinbaren, bei denen es gesetzlich zur Blankoverordnung kommt, die Verordnungstätigkeit also weiter bei den Ärzten verbleibt, die konkrete Auswahl von Heilmittelleistung, Behandlungsfrequenz und Behandlungsdauer aber durch den Heilmittelerbringer erfolgt. Das ist der erste Schritt in Richtung Veränderung. Aber: Die gleichzeitige Verlagerung der Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit ist höchst kritisch zu sehen, weil der Arzt auch im Fall einer Blankoverordnung weiterhin über das „ob“ der Therapie entscheidet und somit die Kosten auslöst. Umso wichtiger ist es, jetzt Modellvorhaben zur Erprobung des Direktzugangs zu ermöglichen.
6.) Heilmittelerbringer durch die digitalen Angebote stärken Der Text des Eckpunktepapiers hierzu bedarf der besonderen Überprüfung durch die Fachleute. Nur wenige wissen, was mit den vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich gemeint ist. Fakt ist aber, dass keine Aussage zur vollständigen Einbindung in die Telematikinfrastruktur gemacht wird.
Insbesondere fehlen zwei Regelungen:

  • Auch die Heilmittelerbringer müssen auf die elektronische Fallakte zugreifen können, um den Eingangsbefund korrekt stellen zu können.
  • Für alle digitalen Maßnahmen bedarf es einer digitalen Grundausstattung der Heilmittelpraxen, deren Finanzierung – in gleichem Maße wie bei der Ärzteschaft – durch die Krankenkassen erfolgen muss.

7.) Ausbildung
Bereits im Koalitionsvertrag war die Schulgeldfreiheit angesprochen, nun wird sie Schritt um Schritt umgesetzt. Das Saarland, Rheinland-Pfalz (schrittweise) und nun auch Bayern und NRW sind dabei Vorreiter. Mehr noch: auch das Thema Ausbildungsvergütung will das BMG zusammen mit den Bundesländern regeln.

Im Übrigen fordert das BMG ein grundsätzliches Umdenken mit dem Ziel kompetenzorientierter Aufgabenprofile und der umfassenden Befähigung zum eigenverantwortlichen Handeln. Die Diskussion mit dem BMG hierzu hat längst begonnen und wird im Symposium „Akademisierung von Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe“ am 14. November 2018 Fahrt aufnehmen. Gut so. Aber ein klares Bekenntnis zur primärqualifizierenden hochschulischen Ausbildung fehlt in dem Papier Spahn ebenso wie die Öffnung der Ausbildungszielbeschreibung für den Direktzugang. Also werden wir unsere Forderungen auch zu diesem Punkt nochmals deutlich machen.

Zwischenfazit: Das Tor für die wirtschaftliche Absicherung und die Erweiterung der Aufgaben unseres Berufsstandes stand noch nie so weit offen wie heute. Der SHV wird diese Chance nutzen und in einer breit angelegten Diskussion gemeinsam mit den anderen Berufsverbänden und allen Interessierten im Berufsstand neue Wege gehen. Der Auftakt hierzu ist der 1. Therapiegipfel am 27. September 2018 in Berlin. Viel Arbeit liegt vor uns. Jeder ist aufgerufen, diesen Weg mitzugehen. Das bedeutet Engagement und Arbeit. Aber das Ziel lohnt. Für alle.

Anfragen bitte unter:

Karl- Heinz Behrens
E-Mail: fpt-s@t-online.de
Telefon: 0371 31 53 89

(Quelle: Karl-Heinz Behrens, Leitung der Fachgruppe Medizinisch-Therapeutische Berufe )