Bundesteilhabegesetz: Aufruf zur Aktion am 7. November 2016 vor dem Reichstagsgebäude in Berlin

Am 7. November 2016 findet die Anhörung zum Bundesteilhabegesetz statt. Wie beim Verwaltungsrat in Saarbrücken angekündigt, wird der DBSV aus diesem Anlass Präsenz zeigen:

  • Ort: Berlin, vor dem Reichstagsgebäude (Westseite/Platz der Republik)
  • Zeit: Montag, 7. November 2016, 10.30-12.00 Uhr

Blinde und sehbehinderte Menschen dürfen nicht zu den Verlierern des Teilhabegesetzes werden – diese Botschaft möchten wir den Teilnehmern der Anhörung mit auf den Weg geben. Damit uns das gelingt, bitten wir insbesondere diejenigen Landesvereine, die in „Tagesfahrtnähe“ zu Berlin liegen, unser Anliegen durch die Anreise möglichst vieler Menschen zu unterstützen.

Zwei Hinweise zur Optik unserer Aktion:

  • Wir möchten an unsere erfolgreiche Bade-Aktion erinnern – bitte also Bade-Utensilien wie Schwimmringe, Badekappen, Rettungswesten etc. mitbringen.
  • Wir setzen auf die Farben Gelb und Schwarz – so gewährleisten wir die größtmögliche Erkennbarkeit. Vor Ort werden wir gelbe Basecaps mit schwarzen Punkten verteilen.

Im Anschluss an die DBSV-Aktion finden weitere Veranstaltungen zum Bundesteilhabegesetz statt, die Sie besuchen können:

  • 13.00 Uhr Nähe Reichstagsgebäude/Paul-Löbe-Haus
  • 14.00 Uhr am Brandenburger Tor

Aktuelle Infos zu diesen und eventuellen weiteren Veranstaltungen finden Sie unter www.teilhabegesetz.org

Wir regen an, beim Besuch weiterer Veranstaltungen als Gruppe zusammenzubleiben, um dort als „Block“ blinder und sehbehinderter Menschen wahrgenommen zu werden.“

(Quelle: Volker Lenk, Pressesprecher, DBSV)

TV-Nachrichtenflaggschiff „MDR aktuell“ ab 2017 auch mit Gebärdendolmetscher

Intendantin Karola Wille begrüßte herzlich auch Prof. Dr. Thomas Kalisch, Direktor der Deutschen Zentralbücherei für Blinde in Leipzig.
MDR Treffen mit den Behindertenverbänden am 11. Oktober 2016 in der Intendanz. Foto: MDR/Axel Berger

Mit dem 5. Jahrestreffen heute, 11. Oktober in Leipzig, ist derkonstruktive Dialog zwischen dem MITTELDEUTSCHEN RUNDFUNK und den Behindertenverbänden fortgesetzt worden.

Barrierefreiheit hat beim MDR weiterhin Priorität: Ab 2. Januar 2017 wird „MDR aktuell“ mit Gebärdung gesendet. Neu sind 2017 auch die Hörbeschreibung der „Silbereisen-Feste“ sowie der erste wöchentliche Nachrichtenüberblick in Leichter Sprache für Menschen mit kognitiven Behinderungen in Mitteldeutschland.

Das Thema „Menschen mit Behinderung“ ist im MDR-Programm und bei den Zulieferungen für „Das Erste“ ein fester Bestandteil, von der Tagesaktualität über die dokumentarischen bis zu den fiktionalen Formaten. Damit nimmt der MITTELDEUTSCHE RUNDFUNK einen Spitzenplatz innerhalb der ARD ein.

Die Behindertenverbände, Institutionen und die DZB, ohne deren Unterstützung passgenaue Angebote für behinderte Menschen im MDR nicht umsetzbar wären, haben mit Genugtuung den weiteren Ausbau der Barrierefreiheit begrüßt. MDR-Intendantin und ARD-Vorsitzende Prof. Dr. Karola Wille unterstrich: „Der MDR bleibt auch weiterhin ein verlässlicher Partner benachteiligter Menschen“

Gebärdensprache: „MDR aktuell“ bietet ab 2. Januar 2017 seine beiden täglichen Abendausgaben, 20.15 und 21.45 Uhr,

mit Gebärdendolmetscher an und baut damit die barrierefreien Angebote für gehörlose Menschen aus. Das teilte der MDR heute in Leipzig anlässlich seines Jahrestreffens mit Behindertenverbänden mit. Durch diese Gebärdung unterstreicht der Sender seine Bedeutung als das Informationsmedium in Mitteldeutschland. Bisher gibt es in Deutschland diesen Service nur für die „Tagesschau“ und das „heute-journal“.

Zu empfangen ist das Angebot über MDR+ im Internetfernsehen sowie im Livestream von www.mdr.de

Der MDR sendet bereits das regionale Informationsmagazin „MDR um 11“ mit Gebärde.

Audiodeskription: Ebenfalls neu werden die vom MDR für „Das Erste“ produzierten „Feste mit Florian Silbereisen“ mit einer Live-Hörbeschreibung gesendet. Mit diesem zusätzlichen barrierefreien Zugang zur besten Sendezeit, 20.15 Uhr, beginnend ab 7. Januar 2017, können blinde und sehbehinderte Menschen dem beliebten Publikumsmagneten und seiner mehrstündigen Show ebenso folgen wie sehende Zuschauer.

Derzeit sendet der MDR etwa 10 Prozent seines eigenen Fernsehprogramms mit Audiodeskription. In den Abendstunden wird es ab 2017 im MDR FERNSEHEN mehr Sendungen mit Hörbeschreibungen geben. Dafür entwickelt der Sender derzeit eine neue Form der Audiodeskription, die sich auch für Reportagen eignet.

Untertitelung: 83 Prozent des täglichen MDR-Fernsehprogramms werden mit Untertitelung für Menschen mit Höreinschränkungen angeboten. Inzwischen sind wochentags alle Sendungen zwischen 6 und 22.05 Uhr untertitelt. Dieser Service für Gehörlose und Hörgeschädigte wird 2017 u.a. mit der Schließung von Lücken am Wochenende weiter ausgebaut. Das betrifft zum Beispiel auf vielfachen Wunsch die Untertitelung der Sonntags-Sendung „MDR Garten“.

Für „Das Erste“ stellt der MDR außerdem sicher, dass seine Zulieferungen barrierfei zugänglich sind:  Die vom MDR produzierte Ausgabe des Politmagazins „FAKT“, dienstags 21.45 Uhr im „Ersten“, ist mit Gebärdensprache in der Mediathek abrufbar. Mit Audiodeskription produziert der MDR für „Das Erste“ bereits jetzt u.a. die Hauptabendserien „In aller Freundschaft“, „Tierärztin Dr. Mertins“ oder „Um Himmels Willen“ mit Audiodeskription. 2016 kam die Vorabendserie „ Die iungen Ärzte“ dazu. Die „Tatort“-, „Polizeiruf 110“- und Fernsehfilm-Zulieferungen für „Das Erste“ werden bereits seit 2009 mit Hörbeschreibung ausgestrahlt. Alle MDR-Erstsendungen fürs Erste sind mit Untertiteln zu sehen.

Senderverantwortliche und Spitzenvertreter von Blinden-, Sehbehinderten- und Gehörlosenverbänden aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie der Deutschen Zentralbücherei für Blinde (DZB) und Behindertenbeauftragte der drei mitteldeutschen Landesregierungen bezogen in der Diskussion Stellung zu Erreichtem und neuen Aufgaben beim strategischen Ausbau der Angebote für Menschen mit Einschränkungen.

(Quelle: Margit Parchomenko, HA Kommunikation, MDR)

Freistaat Sachsen erhöht Landesblindengeld

Die Sächsische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 18. Oktober 2016 den Entwurf für ein Änderungsgesetz zum Sächsischen Landesblindengeldgesetz beschlossen.

Die Gesetzesänderung sieht erstmals seit 1996 eine moderate Erhöhung des Landesblindengeldes auf 350 Euro pro Monat vor.

Im Jahr 2015 haben 6.289 Bürger das Landesblindengeld erhalten.

Mit der Einführung des neuen Pflegestärkungsgesetzes PSG II ist eine gesetzliche Anpassung des Landesblindengeldgesetzes an die neu eingeführten fünf Pflegegrade notwendig.

»Mit dieser moderaten Erhöhung des Landesblindengeldes leisten wir einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von blinden Menschen als einem besonders beeinträchtigten Personenkreis. Dies ist ein praktischer Baustein zur Umsetzung der EU-Behindertenrechtskonvention und stellt sicher, dass die Betroffenen nach dem Wirksamwerden der Gesetzesänderungen zu den Pflege- und Landesblindengeldleistungen in der Summe höhere Leistungen erhalten werden«, erklärt die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, Barbara Klepsch.

Die Kosten für das Landesblindengeld tragen je zur Hälfte der Freistaat Sachsen und der Kommunale Sozialverband.

Im Haushalt des Sozialministeriums stehen dafür in 2016 insgesamt 22,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Änderungsgesetz wird nun dem Sächsischen Landtag zur Beschlussfassung zugeleitet und soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/206919

(Quelle: Medienservice Sachsen)

Aktion für ein besseres Bundesteilhabegesetz am 22. September 2016 in Dresden

„Das Bundesteilhabegesetz (BthG) bleibt weit hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück. Entsprechend hagelt es von vielen Seiten Kritik. Ob Vorrang der Pflege, eingeschränkte Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen oder die zu befürchtende Einschränkung des leistungsberechtigten Personenkreises: Dieser Gesetzentwurf muss nachgebessert werden!
Am 22. September 2016 befasst sich der Bundestag in einer ersten Lesung mit dem BthG. Begleitend dazu planen der Paritätische Sachsen, das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA e.V.) und die Stadtarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte Dresden e.V. (Stadt-AG) von 15 bis 16 Uhr eine Protestaktion auf dem Dresdner Theaterplatz. Die Kritikpunkte am Gesetzentwurf sollen auf kreative Weise dargestellt werden. Die Veranstaltung läuft unter dem Motto: #NichtMeinGesetz.
Wir würden uns freuen, wenn Sie und Ihre Organisation uns an diesem Tag unterstützen. Lassen Sie uns gemeinsam für Verbesserungen einstehen. Es geht nicht zuletzt darum, Bilder zu erzeugen und die Presse auf die fragwürdigen Inhalte des BthG aufmerksam zu machen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Bärbel Herold (Referentin für Eingliederungshilfe, Paritätischer Sachsen) unter der Telefonnummer 0351/ 491 66 56 oder per E-Mail an baerbel.herold@parisax.de.“

(Quelle: Michael Richter, Landesgeschäftsführer, Paritätischer Sachsen)

Petition für ein gutes Bundesteilhabegesetz

„Die UN-Behindertenrechtskonvention ist geltendes Recht in Deutschland – da sollte es doch eigentlich selbstverständlich sein, dass im Bundesteilhabegesetz die Bestimmungen der Konvention eingehalten werden. Leider ist der vorliegende Gesetzentwurf auch in dieser Hinsicht eine Enttäuschung. Die körperbehinderte Richterin Nancy Poser hat deshalb beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht. Wenn bis zum 12. September mindestens 50.000 Personen unterzeichnet haben, muss der Bundestag sich mit dem Thema auseinandersetzen und Nancy Poser dazu anhören.

Die Petition finden Sie auf den Internetseiten des Bundestages unter folgendem Link:

http://tinyurl.com/epetition-bthg

Und so wird’s gemacht:

  1. Klicken Sie auf „Petition mitzeichnen“
  2. Klicken Sie dann auf „Ich bin neu hier“ (es sei denn, Sie haben schon mal eine online-Petition auf dieser Seite unterzeichnet)
  3. Füllen Sie das Registrierungsformular aus, es hat folgende Pflichtfelder: E-Mail Adresse, Passwort, Passwort wiederholen, Vorname, Nachname, Straße, Hausnr., PLZ, Ort und Land
  4. Am Ende klicken Sie auf „Jetzt registrieren und mitzeichnen“

Im Mai 2016 hat ein breites Verbändebündnis sechs gemeinsame Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz veröffentlicht, die bereits von mehr als 140 Organisationen unterstützt werden (dbsv-direkt berichtete). Damit möglichst viele Menschen mitdiskutieren können, hat die Aktion Mensch nun diese gemeinsamen Forderungen in einfache Sprache übersetzt, zu finden unter http://www.deutscher-behindertenrat.de/ID186297″

(Quelle: [dbsv-direkt] Nr. 48-16 Bundesteilhabegesetz)