Durchsetzungsstelle Barrierefreiheit - Informationsveranstaltung per ZOOM


10. März 2022

Die öffentlichen Stellen und insbesondere auch die kommunalen Behörden im Freistaat sind verpflichtet, ihre Webseiten und Apps gemäß Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) barrierefrei zu gestalten. In diesem Kontext tauchen i.d.R. eine Menge an Fragen auf: Welche Anforderungen an eine barrierefreie Webseite oder App gelten überhaupt? Wie kann die Barrierefreiheit von Webseiten selbst überprüft werden? Was für organisatorische Strukturen sollten öffentliche Stellen einrichten, um Barrierefreiheit umzusetzen?

In der Informationsveranstaltung „Digitale Barrierefreiheit erfolgreich umsetzen“, welche am 10. März 2022 von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr als Online-Veranstaltung stattfindet, werden auf alle diese Fragen die entsprechenden Antworten gegeben. Die Veranstaltung wird von der Sächsischen Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen (dzb lesen) als Überwachungsstelle des Freistaates Sachsen organisiert. Der Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung (CIO) des Freistaates Sachsen Thomas Popp wird in der Veranstaltung ein Grußwort geben.

Informationen zum Programm sowie für die Anmeldung finden Sie im Beteiligungsportal des Freistaats Sachsen.

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