Es ist keine Anmeldung nötig.
- Rundgang im Gebäude der Staatskanzlei von 11.30 bis 15.30 Uhr, jede halbe Stunde, Dauer ca. 20 Minuten
- Vor Ort für den Rundgang anmelden, blinde und sehbehinderten Menschen geben bitte mit an, dass Sie genauere Beschreibungen benötigen.
- Die Führungen finden in kleinen Gruppen mit bis zu 16 Teilnehmern statt.
- Die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen ist mit einem Stand im Offenen Regierungsviertel vertreten.
- Bürgerinnen und Bürger bekommen Informationen über:
(a) die Clearingstelle (Beschwerdestelle für Probleme bei der Eingliederungshilfe)
(b) die Durchsetzungsstelle (Beschwerdestelle für Barrieren auf Webseiten und Apps von öffentlichen Stellen)
(c) die Arbeit des Landesinklusionsbeauftragten
- Kinder und Erwachsene können Buttons zum Thema Inklusion erstellen.
- Zudem haben wir ein kleines Angebot von Malbüchern für Kinder mit Sehbehinderung (aus dem dzb lesen)
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.staatsregierung.sachsen.de/offenes-regierungsviertel.html.
(Quelle: Anni Sappinen, Sachbearbeiterin, Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Sächsische Staatskanzlei)