Mobil Nr. 05-2015 – die Adventausgabe ist da!

Mit reichlich 2 Stunden Spieldauer gibt es wieder neueste Infos aus dem Verband, Schwerpunkt 25 Jahre BSVS, Aktuelles und Meldungen der Kreisorganisationen, die Rätselzeit, Termine und Berichte aus unserer Villa Rochsburg wie beispielsweise zum 23. Skatturnier des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen, eine kleine Adventgeschichte, Buchempfehlungen der DZB, Weihnachtsangebote des LHZ und vieles mehr.

Aktuelle Ausgabe Mobil Nr. 05-2015 herunterladen [Download nicht mehr verfügbar].

Viel Spaß beim Hören wünscht Mario Weise, der Mobil-Redakteur.

25 Jahre Wirken im Interesse blinder und sehbehinderter Menschen in Sachsen

Pressemitteilung zum 25. Geburtstag des BSVS e.V.

Am 21.10.15 kann der sächsische Blinden- und Sehbehindertenverband (BSVS) auf 25 Jahre erfolgreicher Arbeit zurückblicken. Gewürdigt wird dieses Jubiläum mit einer Feierstunde, die in der Dresdner Dreikönigskirche stattfindet. Die Schirmherrschaft hat der Sächsische Ministerpräsident Stanislav Tillich übernommen. Eingeladen wurden Vertreter aus Politik und dem gesellschaftlichen Leben. Die Feierstunde steht unter dem Motto: „Wer wir sind, was wir tun und was uns vorantreibt“. Neben der musikalischen Umrahmung durch einen Liedermacher wird es Grußansprachen von Vertretern aus Politik und dem öffentlichen Leben sowie einen Rückblick auf die letzten 25 Jahre und einen Ausblick in die Zukunft geben.

Wer ist der sächsische Blinden- und Sehbehindertenverband

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V. (BSVS) versteht sich als Interessenvertreter und Selbsthilfeorganisation. Er ist offen für alle blinden und sehbehinderten Menschen in unserem Freistaat. Der BSVS ist Mitglied des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV), des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und der Landesarbeitsgemeinschaft „Selbsthilfe Sachsen“ (LAGSH). Wir verfolgen ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

Auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention setzen wir uns dafür ein, dass im Freistaat Sachsen nach und nach eine inklusive Gesellschaft geschaffen wird. Als Selbsthilfeorganisation vertreten wir die beruflichen und sozialen Interessen blinder und sehbehinderter Menschen und stellen deren berechtigte Forderungen und Wünsche an die Entscheidungsträger in Politik, Wirtschaft, der staatlichen Verwaltung und auf dem Gebiet der Kultur öffentlich dar. Wir treten dafür ein, die soziale Stellung nicht nur für unsere Mitglieder, sondern für alle Menschen, die von Blindheit und Sehbehinderung in Sachsen betroffen sind, zu erhalten und zu verbessern. Die sozialen und anderen Leistungen sind sämtlich erstritten. Diese sind keineswegs selbstverständlich und es gilt, diese zu bewahren.

Unsere Bestrebungen können auch Sie unterstützen, denn nur eine starke Selbsthilfe ist eine gute Selbsthilfe.

Wir wissen, wie es ist, wenn das Sehen schlechter wird. Es drohen Vereinsamung und der Verlust des Selbstwertgefühls. Wir können niemandem das Augenlicht zurückgeben. Aber wir können Anstoß zu neuen Kontakten geben, versuchen, neuen Lebensmut zu vermitteln, können helfen, trotz Sehverlust wieder frohe Menschen zu werden.

Die Arbeit in unserem Verband ist größtenteils ehrenamtlich organisiert. Es gibt eine Jugendgruppe sowie zahlreiche Fach- und Arbeitsgruppen, die sich mit den verschiedensten Themen beschäftigen. Auch ältere Mitglieder werden selbstverständlich in das Verbandsleben mit einbezogen. Deshalb versteht sich der BSVS auch als Patientenorganisation.

Den besonderen Wert unserer Beratungstätigkeit sehen wir in der Kompetenz von Betroffenen für Betroffene. Im Rahmen von „Blickpunkt Auge“, einem zusätzlichen Angebot, bieten wir darüber hinaus spezielle Beratungen für Augenpatienten an.

Die Hauptarbeit findet in unseren Kreisorganisationen und Regionalgruppen statt. Angeboten werden Beratungen zu vielen Themen, die Blinde, Sehbehinderte sowie deren Angehörige von Interesse sind. Bei unseren Veranstaltungen legen wir großen Wert auf den Erfahrungsaustausch, die Geselligkeit und die gemeinsame Freizeitgestaltung.

Wo Sie die nächstgelegene Beratungsstelle des BSVS in Ihrer Nähe finden können, darüber geben Ihnen gern die Mitarbeiter in unserer Koordinierungsstelle, Louis-Braille-Straße 6, in 01099 Dresden, Tel. (0351) 80 90 6-11, E-Mail: info@bsv-sachsen.de, Auskunft.

Hörmagazin Mobil – die neue Ausgabe 04-2015 ist da

„Mobil” – das klingende Magazin des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen e. V. für seine Mitglieder und Freunde.

„Mobil“ erscheint fünfmal jährlich in den Monaten Februar, April, Juli/August, Oktober und Dezember als Daisy-Buch Nr. 19 auf DBSV-Inform, der Info-CD des Dachverbandes DBSV, auf welcher sich alle Landesvereine der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe Deutschlands mit ihren Hörmagazinen präsentieren.

Des Weiteren stellen wir einen Download für die komplette Ausgabe von „Mobil“ zur Verfügung. Es handelt sich dabei um eine Archiv-Datei im ZIP-Format, welche das Daisy-Buch enthält. Dieses kann, nachdem es entpackt wurde, mit dem Max DaisyPlayer der DZB oder auf eine SD- bzw. CompactFlash-Karte kopiert mit jedem externen Daisy-Spieler und den meisten CD-Playern wiedergegeben werden.

Download MOBIL Ausgabe 04-2015 (zip-Datei, ca. 39 MB)

Den Max-Daisy-Player bekommen Sie kostenfrei bei der DZB.

Bundesteilhabegesetz: DBSV-Resolution fordert gerechte Blindengeldlösung

Berlin, 13. Mai 2015 Für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen gibt es in Deutschland keine gleichen Lebensbedingungen mehr. Immer wieder wurde in den letzten Jahren ihre wichtigste Unterstützungsleistung, das Blindengeld, gekürzt. In fünf Ländern liegt es mittlerweile unter der Hälfte des Blindenhilfesatzes, wie er nach § 72 des Sozialgesetzbuches XII festgelegt ist. So wird etwa in Brandenburg und Thüringen nur noch ein monatlicher Betrag von rund 270 Euro ausbezahlt. Damit kann unter Berücksichtigung des Mindestlohns nicht einmal eine Stunde individueller Unterstützung täglich finanziert werden. Unter 18-jährige erhalten in manchen Ländern nur 25 Prozent der Leistungen anderer Länder. In Heimen gibt es Blindengeld von null Euro bis zur Hälfte des Blindenhilfesatzes. Menschen an der Schwelle zur Blindheit erhalten in zehn Ländern gar keine Unterstützung. Und 25 Jahre nach der deutschen Einheit liegen die Blindengeldleistungen der neuen Länder immer noch bei nur rund 70 Prozent der Leistungen der alten Länder.

Es besteht dringender Handlungsbedarf zur Schaffung eines bundeseinheitlichen, rechtssicheren, den Bedarf angemessen berücksichtigenden und damit gerechten Nachteilsausgleichs für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen in Deutschland. Eine entsprechende Regelung muss im Rahmen des neuen Bundesteilhabegesetzes geschaffen werden, denn nur so gibt es die Chance auf ein gerechtes Teilhabegesetz auch für blinde, hochgradig sehbehinderte und taubblinde Menschen.

Um diese Forderung zu bekräftigen, verabschiedete der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) in seiner Verwaltungsratssitzung am 9. Mai 2015 in Nürnberg einstimmig die Resolution „Mit dem Bundesteilhabegesetz eine bundesweit einheitliche gerechte Blindengeldlösung schaffen!“

Barrierefreie Wahl – Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen zur OB-Wahl in Dresden am 07.06.2015

In Zusammenarbeit mit dem Wahlamt der Landeshauptstadt Dresden erstellt das Landeshilfsmittelzentrum des BSVS e.V. (http://www.lhz-sachsen.de/) für die blinden und sehbehinderten Bürger in Dresden die CDs mit der Beschreibung der Stimmzettel und den Hinweisen zur Wahl und der Handhabung der Wahlschablonen. Diese werden ab 20. Mai 2015 zusammen mit den Wahlschablonen automatisch an die Mitglieder des BSVS e.V. in Dresden versandt. Die CDs können in jedem Gerät abgespielt werden.

Nicht-Mitglieder können unter der Rufnummer (0351) 80 90 623 oder (0351) 80 90 611 (Sprechzeiten: Mo.+Do. 9:00 – 14:30 Uhr, Di. 12:00 – 17:00 Uhr) bzw. per E-Mail an info@bsv-sachsen.de die Wahlschablone mit CD bestellen.

Im Falle eines zweiten Wahlgangs (Termin wäre dann der 05.07.15) erhalten Sie nochmals eine CD mit Erläuterungen und dem Stimmzettel zugesandt. Die Wahlschablone ist wieder verwendbar.

Wenn Sie Fragen zum Inhalt der Wahl haben bzw. Briefwahlunterlagen anfordern möchten, dann benutzen Sie bitte das Bürgertelefon unter (0351) 4 88 11 20 oder die E-Mail-Adresse wahlamt@dresden.de.