Bericht – Über die Infobörse für blinde und sehbehinderte Menschen

Eine Veranstaltung der Senioren- und Behindertenbeauftragten des Erzgebirgskreises in Zusammenarbeit mit den Regionalgruppen Aue-Schwarzenberg, Marienberg, Annaberg-Buchholz und der Fachgruppe Umwelt, Verkehr und Tourismus des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen e. V. und dem Verein Blinder und Sehbehinderter Aue-Schwarzenberg e. V.

Am 10. Oktober 2018 folgten ca. 20 Personen der Einladung von Frau Dittrich, der Senioren- und Behindertenbeauftragten des Erzgebirgskreises, in das Landratsamt in Annaberg-Buchholz. Zwar waren unter den Teilnehmern viele selbst Betroffene, aber auch jene, die beruflich und persönlich mit den Anliegen blinder und sehbehinderter Menschen Berührung haben, hatten sich auf den Weg gemacht.

Nach der Eröffnung durch Frau Dittrich erfreute uns Thorsten Gruner – selbst blind – mit Klängen vom Saxophon und seiner Stimme zur Gitarre mit einem Lied von Reinhardt Lakomy.

Die beteiligten Selbsthilfegruppen präsentierten sich an Infotischen, u. a. die Beratungsstelle Blickpunkt Auge mit diversen Hilfsmitteln, die RG Aue-Schwarzenberg mit Materialien aus der Blindenschule und einem Poket-PC für den beruflichen Einsatz sowie die AG Umwelt und Verkehr mit dem Modellkoffer: Taktiles und visuelles Blindenleitsystem im öffentlichen Verkehrsraum.

In einem Vortrag von Frau Wagner – selbst hochgradig sehbehindert – erhielten die Gäste Informationen über Machbarkeit und Grenzen bei bestimmten Augenerkrankungen. Mittels der ausgelegten Simulationsbrillen, die jeweils spezielle Augenerkrankungen abbildeten, stand das Angebot zur Selbsterfahrung mit verschiedenen Sehschädigungen.

Zudem konnten Mit Simulations- und Dunkelbrillen unterschiedliche Alltagserfahrungen wie gehen mit Langstock, Orientierung im Gebäude und lesen von Dokumenten erprobt werden.

Frau Müller – ebenfalls blind – gab wichtige Hinweise zum Umgang mit blinden und sehbehinderten Menschen, betonte dabei die Individualität eines jeden Betroffenen. Menschen sollten sich generell nicht scheuen, Hilfe anzubieten und bei Ablehnung des Hilfsangebotes trotzdem weiterhin auch in anderen Situationen auf blinde Menschen zugehen. Dazu gibt es vom DBSV eine sehr aussagefähige Broschüre: Nicht so, sondern so! Die in unterhaltsamer Art und Weise wertvolle praktische Hinweise zum Umgang mit Sehbehinderten gibt.

Frau Blechschmidt, ebenfalls hochgradig sehbehindert gab in einem sehr ausführlichen Vortrag wichtige Einblicke über die Arbeit an einem blindengerechten PC-Arbeitsplatz und über die barrierefreie Gestaltung von Internetseiten und PDF-Dateien sowie rechtliche Grundlagen dazu.

Der Blindenführhund, ein Hilfsmittel!? – Dazu berichtete uns Judit Dolny, die selbst seit mehreren Jahren zusammen mit ihrer Führhündin Kim unterwegs ist. Sie zeigte auf, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wo der Führhund auch seine Grenzen hat. Das hohe Maß an Mobilität, das sie mit ihrer Führhündin gewonnen hat, möchte sie nicht mehr missen. Frank Gruner führte uns vor, wie ein Hund z. B. eine Tür findet.

Mein Kind ist blind – Ein bewegender Erfahrungsbericht von Eltern und dem Kirchlichen Kinderhaus „St. Michael“, Annaberg-Buchholz. Die 6-jährige Martha wird das erste blinde Kind im Erzgebirgskreis sein, das einen Regelkindergarten besucht hat und im kommenden Jahr in eine Regelgrundschule aufgenommen wird. Der Weg zur Inklusion in diesem Falle war alles andere als leicht. Hier gibt es noch viel zu tun bis zu einer möglichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Übrigens hat der Verein um Marthas Mutter am 3. Dezember 2018 den Sächsischen Inklusionspreis erhalten.

Audiodeskription- Was ist das? Diese Frage hat sich sicher schon mancher gestellt. Die Vertreter des Landesfilmdienstes Sachsen e. V. erläuterten die Geheimnisse der Audiodeskription zudem erläuterten sie ihr neues Projekt: Kino ohne Hürden –barrierearmes Wanderkino/ Geschichten erzählen. Am Ende der Veranstaltung konnte jeder den Film „Honig im Kopf“ mit der entsprechenden Technik genießen.

Für Mutige gab es zur Mittagszeit die einmalige Chance, Essen im Dunkeln zu probieren. Dazu wurden Schlafbrillen ausgeteilt und es gab sicherheitshalber belegte Brötchen, Kaffee und Kaltgetränke. Die Suppe sollte natürlich jeder wieder sehenden Auges verzehren – bis auf die blinden Teilnehmer. Frau Rudolf erläuterte kurz die Orientierung auf dem Teller mittels der Ziffern auf der Uhr als eine eindeutige Beschreibung der Lage der Speisen durch sehende Begleiter oder Servicepersonal. Gleiches lässt sich beim Beschreiben des Standortes von Gläsern, Dessertschalen usw. anwenden.

Besonders lobenswert war der Einsatz von 5 Jugendlichen, die im Rahmen ihrer beruflichen Integration auf der Infobörse als Helfer dabei waren. Unter der Anleitung von Frau Wagner, die dort als Sozialpädagogin arbeitet, erhielten sie eine grundlegende Einweisung im Umgang mit blinden und sehbehinderten. Zur Veranstaltung bedienten sie im Dunkel Café, was ihnen sehr gut gelang, zumal alle vorher keine Berührung mit blinden und sehbehinderten Menschen hatten. Dafür sei ihnen besonders gedankt.

Fazit: Es war eine gelungene Veranstaltung. Sicher hätten es noch mehr Besucher sein können. Wenn es uns gelungen ist, die anwesenden für die Belange und Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen ein wenig zu sensibilisieren, dann ist es doch wieder ein kleiner Erfolg vor dem Hintergrund einer uneingeschränkten Teilhabe aller Menschen – mit und ohne Behinderungen – am Leben in der Gemeinschaft.

(Quelle: S. Wagner, K. Rudolf, A. Rudolf)

Besser zusammenarbeiten, häufiger miteinander Reden!

Sofort nach der Amtsübernahme des neuen Vorsitzenden, Herrn Thorsten Gruner, trafen sich die neu gewählten Mitglieder des Landesvorstandes am 19. November in der Koordinierungsstelle des Verbandes in Dresden zu ihrer ersten Sitzung. Hinzugezogen waren zeitweise auch erstmals die hauptamtlichen Mitarbeiter unserer Koordinierungsstelle.

Dem neuen Vorstand ist mehr als bewusst, dass in Zukunft wiederum Umfangreiche Aufgaben zu bewältigen sein werden. Im Kern geht es darum, unsere berufliche und soziale Stellung zu erhalten, zu schützen und zu verteidigen. Das können wir nur erreichen, wenn wir uns wieder mehr als eine Einheit verstehen und gemeinsam an einem Strang ziehen. Deshalb ist es das Hauptanliegen des neuen Vorstandes die Zusammenarbeit mit den Kreisorganisationen wesentlich zu verbessern und wieder vertrauensvoller zusammenzuarbeiten. Der Vorstand beabsichtigt, zu jeder Sitzung Vertreter aus einer Kreisorganisation in die Sitzung einzuladen, um mit ihnen gemeinsam über alle interessierenden Fragen und Probleme zu reden und so besser als in der Vergangenheit ins Gespräch und zu Lösungsansätzen zu finden.

Die Vorstandsmitglieder berieten über die angespannte, aktuelle Lage in unserem Verband und über diverse organisatorische Fragen. Bis auf ein Mitglied sind alle Vorstandsmitglieder neu in dieser Position. Personell sind zum Beispiel die Ämter der zwei stellvertretenden Vorsitzenden und das eines Beisitzers zu besetzen.

Der Vorstand verschaffte sich einen Überblick über die finanzielle Situation. Unter Leitung von Herrn Freudenberg soll die Arbeitsgruppe Haushalt und Finanzen beim Landesvorstand neu belebt werden.

(Quelle: Hans-Günther Funke, Landesvorstand, Pressesprecher BSVS)

Bericht – Ausfahrt August-Horch-Museum Zwickau

Am 29. September 2018 machten sich neun blinde und sehbehinderte Mitglieder mit ihren Begleitpersonen und Angehörigen auf den Weg nach Zwickau zu einer geführten Besichtigung im August-Horch-Museum in Zwickau.

Unter der bewährten Regie des TJS-Reisedienstes Aue starteten wir ab Aue über Schneeberg direkt nach Zwickau.

Die Führung mit einem Überblick über alle drei Sonderausstellungen war für blinde und sehbehinderte Menschen gebucht, d. h. Anfassen war mit eigens dafür ausgegebenen Handschuhen ausdrücklich erlaubt.

Mit viel Geduld und Sachverstand führte uns ein Mitarbeiter des Museums in fast zwei Stunden durch die Ausstellungen und vermittelte einen Querschnitt von den Anfängen der Autoindustrie in Westsachsen um die Jahrhundertwende mit dem Begründer August Horch über die Autoherstellung nach dem 2. Weltkrieg und in der DDR bis hin zur Gegenwart.

Wir erfuhren vieles über die Geschichte, konnten das Büro von August Horch, dem Begründer der Horch-Werke und später der Audi-Werke, besuchen.

Die Ausstellung war im wahrsten Sinne erlebbar, denn wir konnten von der Feuerwehr bis zu Staatskarossen und natürlich den viel geliebten und gehassten Trabant und vieles mehr anfassen und begreifen.

Faszinierend war natürlich die Darstellung der Produktion der Trabant-Verplankung. Die minderwertige Baumwolle aus der damaligen Sowjetunion wurde in einem eigens dafür entwickelten technologischen Prozess zu einem Duroplast-Material verpresst.

Ein Highlight war auch der erste Campingwagen, der bereits kurz nach dem Krieg gebaut wurde. Eine Tankstelle aus den 30-er Jahren verdeutlichte, wie mühsam damals das Betanken der Autos war.

Es gäbe noch viel zu berichten. Schön sind immer die Wiedererkennungsausrufe, wenn ein Besucher Bekanntes aus vergangenen Zeiten entdeckt. Wir können den besonderen Museumsbesuch nur allen empfehlen und man muss nicht einmal ein Autoliebhaber dafür sein.

Wir danken den Mitarbeitern des Museums für die interessante Führung und den angenehmen Aufenthalt.

Nach der eindrucksvollen Besichtigung nahmen wir noch ein schmackhaftes Essen im Brauhaus Zwickau ein. Hier stellten wir auch ein neues Mitglied vor. Bei vielen persönlichen Gesprächen klang der Nachmittag aus und wir traten die Heimreise an.

Dank der großzügigen Spende der Erzgebirgssparkasse aus den Einnahmen des Kalenderverkaufs 2018 von 2.500 Euro für unsere Regionalgruppe konnten wir die Ausfahrt für unsere Mitglieder ohne Selbstbeteiligung anbieten.

Wir danken der Erzgebirgssparkasse hiermit in besonderer Weise für die bereits in den letzten Jahren erfolgte finanzielle Unterstützung unserer Verbandsarbeit.

Diese Form von Freizeitangeboten für unsere Mitglieder ist immer eine gute Gelegenheit, Neues zu entdecken, einmal Ablenkung von den Alltagssorgen zu haben und Gemeinschaft mit gleichermaßen Betroffenen zu erleben. Der lebendige Austausch der Mitglieder untereinander über ihren Alltag und Bewältigungsstrategien im Umgang mit der Sehbehinderung sind bei unseren Veranstaltungen immer sehr wichtig.

(geschrieben von Kathrin Rudolf, RG-Leitung Aue-Schwarzenerg, BSVS)

Information der FG Medizinisch-Therapeutische Berufe

SHV | Jens Spahn wird konkret – Bundesgesundheitsminister legt Eckpunktepapier Heilmittelversorgung vor Am 13. September 2018 traf sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit allen Berufsverbänden aus dem Heilmittelbereich und einzelnen Berufsangehörigen. Dort kündigte er an, schnell handeln zu wollen, und hielt Wort. Das „Eckpunktepapier (17. September 2018) zur Sicherung und Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung“ ging den Verbänden bereits am 18. September 2018 zu. Auf vier Seiten fächert der Minister auf, wie er das Leistungssystem im Interesse der freiberuflichen Heilmittelpraxen und ihrer Mitarbeiter von Grund auf neu ordnen will. Denn nur so kann er die flächendeckende Versorgung mit Heilmitteln nachhaltig sicherstellen.

Die Lösungsvorschläge zu den einzelnen Themenbereichen zeigen, dass sich das Ministerium intensiv mit den Forderungen der Berufsverbände ebenso wie mit den Diskussionsbeiträgen im Netz ausführlich und gründlich beschäftigt hat. Jeder Vorschlag verdient es nun, intensiv und sachlich geprüft zu werden. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) und seine Mitgliedsverbände haben die Diskussion hierzu bereits angestoßen:
Es trifft sich gut, dass der Minister seine Vorschläge auf dem 1. Therapiegipfel des SHV am 27. September 2018 in Berlin selbst vorstellen und erste Fragen beantworten wird.

Im Einzelnen:
1.) Dauerhaft angemessene Preise für Heilmittelleistungen ermöglichen Der Minister schafft die Begrenzung der maximalen Anpassung der Heilmittelpreise auf die Höhe der Grundlohnsummensteigerung unbefristet ab und fordert, dass die kommenden Verhandlungen „die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Heilmittelerbringer sowie die Zahlung angemessener Arbeitsentgelte für die Angestellten in den ambulanten Praxen“ berücksichtigen. Der SHV und seine Mitgliedsverbände haben den aktuellen Spielraum, den das HHVG gegeben hat, gut genutzt und für die Jahre 2017 bis 2019 Gebührenerhöhungen von rund 30 Prozent verhandelt. Die Kernaussage des Ministers gibt nun den Kurs für die kommenden Gebührenverhandlungen ab 2020 vor, den der SHV nutzen wird, im Interesse der Niedergelassenen ebenso wie deren Mitarbeiter. Allerdings fehlt eine deutliche Aussage zum Nachholbedarf, den der Abgeordnete Dr. Kühne (CDU) in seinem Sofortprogramm gegen den Widerspruch des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit 1,8 Milliarden Euro beziffert hat. Die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion und ebenso die der SPD-Bundestagsfraktion muss sich nun klar positionieren. Die Zeit unverbindlicher Meinungsäußerungen „man müsste mal“ ist eindeutig vorbei.
2.) Die Ausgangsbasis für ein neues Vertragssystem Welche Gründe gab es in der Vergangenheit, dass die Kassen in dem einen Bundesland und untereinander höhere bzw. niedrigere Preise zahlten als in dem anderen Bundesland? Die Antwort ist einfach: Es gab keine zwingenden Gründe dafür, außer, dass sich die Gebührenstrukturen über die Jahre so entwickelt hatten. Damit ist nun zum 1. Januar 2020 endgültig Schluss. Die Preise für die verschiedenen Leistungspositionen werden bundeseinheitlich auf den höchsten regionalen Preis angehoben. Das so angehobene bundeseinheitliche Preissystem ist dann die gemeinsame Ausgangsbasis für die Vertragsverhandlungen ab 2020, für die Spahn (vgl. Ziffer 1 des Eckpunktepapiers) von den Krankenkassen weitere deutliche Gebührenerhöhungen einfordert. Zugleich sollen neue bundeseinheitliche Verhandlungs- und Vertragsstrukturen eingeführt werden, begleitet von schnelleren und stringenteren Schiedsverfahren bei Konflikten zwischen den Vertragspartnern. Daneben wird es die Möglichkeit geben, regionale und selektivvertragliche Abweichungen zu vereinbaren.
3.) Gleiche Zulassungsbedingungen für alle Auch bei den Zulassungsvoraussetzungen will der Minister einen wichtigen Schritt zur Professionalisierung der Heilmittelpraxen gehen: Die Zulassungsempfehlungen, bei denen es bisher nur ein Anhörungsrecht der Berufsverbände gab und die lediglich Verwaltungsbinnenrecht waren, sollen durch eine Zulassungsverordnung o. ä. abgelöst werden. Damit würde eine klare justiziable Rechtsbasis entstehen. Das kann gut sein, wenn sie im Einvernehmen mit dem SHV entsteht und den Rahmen der Vorgaben des § 124 SGB V nicht überspannt.
4.) Bürokratieabbau, mehr Zeit für die Behandlung Das BMG will in einem Diskussionsprozess der Heilmittelerbringer, der Krankenkassen und Ärzteschaft bereits bis Mitte 2019 unnötige bürokratische Belastungen identifizieren und abschaffen. Dies entspricht einer jahrelangen Forderung des SHV. Verbunden damit will das BMG auch die Ursachen für das regional unterschiedliche Verordnungsverhalten der Ärzteschaft klären. Dies ist eine versorgungsrelevante Frage, wobei die Antwort mit wissenschaftlicher Begleitung gefunden werden soll.
5.) Die Blankoverordnung wird zur Regelverordnung Bis Ende März 2020 sollen die Vertragspartner einen Katalog der Indikationen vereinbaren, bei denen es gesetzlich zur Blankoverordnung kommt, die Verordnungstätigkeit also weiter bei den Ärzten verbleibt, die konkrete Auswahl von Heilmittelleistung, Behandlungsfrequenz und Behandlungsdauer aber durch den Heilmittelerbringer erfolgt. Das ist der erste Schritt in Richtung Veränderung. Aber: Die gleichzeitige Verlagerung der Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit ist höchst kritisch zu sehen, weil der Arzt auch im Fall einer Blankoverordnung weiterhin über das „ob“ der Therapie entscheidet und somit die Kosten auslöst. Umso wichtiger ist es, jetzt Modellvorhaben zur Erprobung des Direktzugangs zu ermöglichen.
6.) Heilmittelerbringer durch die digitalen Angebote stärken Der Text des Eckpunktepapiers hierzu bedarf der besonderen Überprüfung durch die Fachleute. Nur wenige wissen, was mit den vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich gemeint ist. Fakt ist aber, dass keine Aussage zur vollständigen Einbindung in die Telematikinfrastruktur gemacht wird.
Insbesondere fehlen zwei Regelungen:

  • Auch die Heilmittelerbringer müssen auf die elektronische Fallakte zugreifen können, um den Eingangsbefund korrekt stellen zu können.
  • Für alle digitalen Maßnahmen bedarf es einer digitalen Grundausstattung der Heilmittelpraxen, deren Finanzierung – in gleichem Maße wie bei der Ärzteschaft – durch die Krankenkassen erfolgen muss.

7.) Ausbildung
Bereits im Koalitionsvertrag war die Schulgeldfreiheit angesprochen, nun wird sie Schritt um Schritt umgesetzt. Das Saarland, Rheinland-Pfalz (schrittweise) und nun auch Bayern und NRW sind dabei Vorreiter. Mehr noch: auch das Thema Ausbildungsvergütung will das BMG zusammen mit den Bundesländern regeln.

Im Übrigen fordert das BMG ein grundsätzliches Umdenken mit dem Ziel kompetenzorientierter Aufgabenprofile und der umfassenden Befähigung zum eigenverantwortlichen Handeln. Die Diskussion mit dem BMG hierzu hat längst begonnen und wird im Symposium „Akademisierung von Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe“ am 14. November 2018 Fahrt aufnehmen. Gut so. Aber ein klares Bekenntnis zur primärqualifizierenden hochschulischen Ausbildung fehlt in dem Papier Spahn ebenso wie die Öffnung der Ausbildungszielbeschreibung für den Direktzugang. Also werden wir unsere Forderungen auch zu diesem Punkt nochmals deutlich machen.

Zwischenfazit: Das Tor für die wirtschaftliche Absicherung und die Erweiterung der Aufgaben unseres Berufsstandes stand noch nie so weit offen wie heute. Der SHV wird diese Chance nutzen und in einer breit angelegten Diskussion gemeinsam mit den anderen Berufsverbänden und allen Interessierten im Berufsstand neue Wege gehen. Der Auftakt hierzu ist der 1. Therapiegipfel am 27. September 2018 in Berlin. Viel Arbeit liegt vor uns. Jeder ist aufgerufen, diesen Weg mitzugehen. Das bedeutet Engagement und Arbeit. Aber das Ziel lohnt. Für alle.

Anfragen bitte unter:

Karl- Heinz Behrens
E-Mail: fpt-s@t-online.de
Telefon: 0371 31 53 89

(Quelle: Karl-Heinz Behrens, Leitung der Fachgruppe Medizinisch-Therapeutische Berufe )