Geschäftsführerin wirkt seit zehn Jahren erfolgreich im Seniorenheim

Über Rochsburg thront nicht nur die gleichnamige Burg. In der Schlossstraße findet der Besucher des kleinen Ortes auch ein Pflegeheim. Im Seniorenheim „Schlossblick Rochsburg“ werden unter der umsichtigen Leitung von Birgit Völkel-Egerland 60 Seniorinnen und Senioren liebevoll, aufmerksam und sachkundig betreut. Momentan wohnen auch 15 blinde und sehbehinderte Menschen im Heim.

Seit nunmehr zehn Jahren leitet Birgit Völkel-Egerland als Geschäftsführerin die Geschicke des Hauses. Zuvor hatte die junge Frau in Zwickau Pflegemanagement studiert und ihre Ausbildung als
Diplompflegewirtin erfolgreich beendet. Praktische Erfahrungen in der Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen hatte sie bereits in zahlreichen Praktika während ihres Studiums gesammelt. In einem Pflegeheim in Mittweida konnte sie die gesammelten Erfahrungen auch in leitender Position anwenden.

Große Herausforderungen waren zu bewältigen, als Frau Völkel-Egerland Anfang März 2008 zum Blindenverband stieß und die Geschäftsführung in der Pflege- und Betreuungs gGmbH des BSVS übernahm. Noch nie hatte sie eine Pflegeeinrichtung als Geschäftsführerin geleitet. Erfahrungen mit älteren blinden oder sehbehinderten Menschen hatte sie damals auch noch nicht. Viel Mut, Energie und Ausdauer war also nötig, um sich den vielfältigen Aufgaben als Geschäftsführerin zu stellen. Birgit Völkel-Egerland nahm die Herausforderung mit der ihr eigenen Umsicht und Tatkraft an. Als Leiterin muss sie stets darauf achten, dass ihre Einrichtung wirtschaftlich arbeitet. Viel Zeit nimmt dabei die Schreibtischarbeit unter anderem mit den Kranken- und Pflegekassen oder den Sozialverbänden ein, denn leider wird die Bürokratie nicht weniger, sondern immer mehr. Hauptverantwortlich ist Birgit Völkel-Egerland darüber hinaus für die pflegerischen Angelegenheiten im Haus und für den ambulanten Pflegedienst. Bei dieser Arbeit unterstützen sie vor allem die Pflegedienstleiterinnen und die Wohnbereichsleiterinnen.

Doch damit nicht genug. Seit dem vorigen Jahr leitet die engagierte Frau auch noch das Haus Abendsonne im Wechselburger Ortsteil Göhren mit 20 Bewohnerinnen und Bewohnern. Zu diesem Haus gehört ebenfalls auch ein ambulanter Pflegedienst.

Mit der ihr eigenen Beharrlichkeit und mit Herzblut löst sie ihre sehr umfangreichen Aufgaben. Dadurch erarbeitete sie sich im Laufe der Jahre die Autorität als eine gute Chefin. Fest hält sie die Zügel in der Hand. Sowohl bei den Beschäftigten als auch bei den Bewohnerinnen und Bewohnern hat sie längst einen sehr guten Stand. Für Jede und Jeden hat sie ein offenes Ohr. Stets ist Frau Völkel-Egerland bemüht, für die unterschiedlichsten Anliegen und Schwierigkeiten praktische und machbare Lösungen zu finden.

Bei Allem kann es somit nicht verwundern, dass ihre Freizeit knapp bemessen ist. Gern entspannt sich Birgit Völkel-Egerland bei langen Spaziergängen mit ihrem Golden Retriever und beim Rad fahren.

Möge die anpackende Leiterin unserer Pflegeeinrichtungen für weitere Jahrzehnte zum Wohle der ihr anvertrauten Heimbewohnerinnen und-bewohner sowie für andere pflegebedürftige Menschen wirken. Die Mitglieder des Landesvorstandes des BSVS und alle die sie kennen wünschen Frau Völkel-Egerland Gesundheit, auch weiterhin viel Erfolg bei ihrer verantwortungsvollen Arbeit und persönliches Glück.

(Geschrieben von Hans-Günther Funke, Pressesprecher, BSVS)

Informationsmaterial zum 12. Deutschen Seniorentag 2018 in Dortmund

In sechs Monaten ist es soweit: der 12. Deutsche Seniorentag findet, vom 28. bis 30. Mai 2018 in Dortmund statt und steht unter dem Motto „Brücken bauen!“

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der die Schirmherrschaft übernommen hat, wird die dreitägige Großveranstaltung am 28. Mai 2018 im Kongresszentrum Dortmund Westfalenhallen eröffnen.

Wir werden mit prominenten Gästen und einem interessanten, informativen, aber auch unterhaltsamen Programm viele Menschen – ältere und auch jüngere – ansprechen und laden Sie ein, den 12. Deutschen Seniorentag zu besuchen.

Um möglichst viele Besucherinnen und Besucher zu erreichen, sind wir aber vor allem darauf angewiesen, dass möglichst viele Organisationen, Multiplikatoren und einzelne Personen, den 12. Deutschen Seniorentag bekannt machen, ihre Mitglieder motivieren oder selbst nach Dortmund zu kommen.

Wir haben hierfür Informationsmaterialien erstellt, wie redaktionelle Texte, Flyer und Aufkleber. Darüber hinaus freuen wir uns, wenn Sie von Ihrer Internetseite mit dem Seniorentags-Logo auf die Seite www.deutscher-seniorentag.de verlinken.

Sie können gerne Flyer und Aufkleber in größerer Stückzahl in der BAGSO-Geschäftsstelle kostenfrei bestellen.

(Quelle: Marianne Riedel, Sachbearbeitung, Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e. V.)

Neu im MDR: „barrierefrei dabei“

Ob eine Sendung mit Live Audiodeskription oder Gebärdensprache ausgestattet wird und vieles andere mehr, das ist für viele Menschen wichtig. Gerne möchten wir Sie auf dem Laufenden halten, was der MDR in Sachen Barrierefreiheit Neues bietet. Ab sofort können Sie den Newsletter „barrierefrei dabei“ per WhatsApp abonnieren. Einmal im Monat informieren wir Sie z. B. über besondere Höhepunkt im MDR-Programm, die wir für hör- oder seheingeschränkte Menschen mit den unterschiedlichen Zugangsarten zusätzlich ausstatten. Dort finden Sie auch Tipps zu neuen technischen Ergänzungen, die die Programmzugänge erleichtern sollen.

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Sie können den jeweiligen Newsletter auch gerne nochmal auf unserer Webseite nachlesen. Unter www.mdr.de/barrierefreiheit finden Sie alles Wissenswerte rund um die Programmzugänge und inklusiven Nachrichten des MDR.

(Quelle: Georg Schmolz, Leiter Barrierefreiheit, MDR)

Landesblindengeldgesetz wird novelliert Blindenverband im Landtag angehört

In den vergangenen Monaten und Wochen novellierte der Sächsische Landtag das Landesblindengeldgesetz des Freistaates zum zweiten Mal. Dazu hörten die Abgeordneten des Sozialausschusses im Landtag Vertreter von Verbänden und Organisationen am Montag, dem 27. November 2017 an. Als Sachverständige nahm auch die Vorsitzende des BSVS, Angela Fischer, an dieser Anhörung teil. Alle Vertreter der Behindertenorganisationen sprachen sich deutlich dafür aus, die Nachteilsausgleiche zu dynamisieren.

Frau Fischer unterstrich, dass das Sehbehindertengeld vierzig Prozent des momentan gezahlten Landesblindengeldes, also 140 Euro betragen soll, um damit die wichtigsten Aufwendungen, die eine hochgradige Sehbehinderung mit sich bringt, abdecken zu können.

Ab Januar 2018 wird in Sachsen ein Taubblindengeld eingeführt. Diese Zuwendung setzt sich aus dem Blindengeld, dem Gehörlosengeld sowie einem zusätzlichen monatlichen Betrag von 147 Euro zusammen. Die Forderung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes liegt weit höher, weil es zurzeit keinen Leistungsträger für die Taubblindenassistenten gibt. Solche Assistenten einzusetzen ist aber äußerst notwendig und wichtig, um taubblinde Menschen bei der Kommunikation sowie bei der Lösung ihrer täglichen Aufgaben oder bei Behördengängen zu unterstützen. Zurzeit sind die Absprachen zwischen den taubblinden Menschen und den Assistenten größtenteils privat. Anzumerken ist, dass die Bedarfe gegenwärtig schwer zu bestimmen sind, weil keinerlei statistisches Material vorliegt. Im Nachgang muss solches Material erarbeitet werden, ist festzulegen, wie die Taubblindenassistenten genau finanziert werden sollen und wie hoch die Aufwendungen dafür anzusetzen sind. Zu regeln ist auch, wann und wie lange ein taubblinder Mensch Anspruch auf eine Assistenz hat, führte Frau Fischer vor dem Landtagsausschuss aus. Darüber hinaus tritt der BSVS dafür ein, dass für die Seheinschränkung der Taubblinden ein Grad der Behinderung von hundert und für die Hörbehinderung ein Grad von siebzig festgelegt wird, so die Verbandsvorsitzende weiter.

Zum Nachteilsausgleich für sehbehinderte Kinder fragten die Abgeordneten nach. Dieser Ausgleich muss wesentlich höher ausfallen als bisher. Allein für speziell anzufertigende Brillen fallen sehr hohe Kosten an. Über die Höhe des Nachteilsausgleichs für Familien, in denen hochgradig sehbehinderte Kinder leben ist noch nicht entschieden worden.

Als dieser Artikel entstand, hatte der Landtag das Gesetz noch nicht in abschließender Lesung behandelt. Deshalb bleibt zu hoffen, dass die Anregungen und Forderungen des BSVS in die Endfassung wenigstens zum Teil eingehen.

(geschrieben Hans-Günter Funke, Pressesprecher, BSVS)

Nachtrag Anhörung 27. November 2017