Neu mit Audiodeskription im MDR: fünf Reisereportagen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Hörfilmfreunde

ab Montag, den 20. 11. um 19 Uhr 50, sendet der MDR fünf neue Folgen von „Thomas Junker unterwegs“ mit Audiodeskription.
„Thomas Junker unterwegs – Irgendwo im Nirgendwo des Pazifiks“, die Reise führt Thomas Junker diesmal quer durch den weltgrößten Ozean, den Pazifik. Zwischen Unalaska im Norden und Stewart Island im Süden von Neuseeland liegen 25.000 Kilometer. Unvorstellbare 180 Millionen Quadratkilometer nimmt der Pazifik ein, was rund 40 Prozent der gesamten Erdoberfläche ausmacht – und mehr als die Fläche aller Kontinente zusammen. Entsprechend weit sind die Wege, die der MDR-Filmemacher auf sich nimmt, um über das Alltagsleben auf den sehr verschiedenen Inseln zu berichten.

Die fünfteilige Reisereportage zur besten Sendezeit wird erstmals mit Audiodeskription (AD) ausgestrahlt. Solche Reportagen werden meist erst kurz vor der Sendung fertig gestellt und sind deshalb für die klassische Audiodeskription eher ungeeignet. Durch eine spezielle Produktionsweise bietet der MDR zukünftig auch besondere Reportagen im Hauptabend mit diesem Service für Menschen mit Seheinschränkungen an. Die AD-Produktion wird dabei durch einen Fachberater der Deutschen Zentralbücherei für Blinde (DZB) in Leipzig begleitet.

Die Sendetermine: Montag bis Samstag, vom 20. bis 25. November 2017, können Sie immer um 19:50 Uhr Thomas Junker unterwegs begleiten. Einzige Ausnahme ist der Freitag, da sendet der MDR um diese Uhrzeit die beliebte Sendung „Elefant, Tiger und Co“.
Dafür gibt es am Samstag dann den letzten Teil der Reisereportage.

Weitere Informationen finden Sie im Web-Special auf  Thomas Junkers Blog.

(Quelle: Georg Schmolz, Leiter Barrierefreiheit, MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK)

Abgeordnetengespräch: Dynamisierungen von Nachteilsausgleichen schwierig, bleiben aber aktuell

Am Nachmittag des 2. November dieses Jahres kamen Vertreter des Landesvorstandes des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen in der Koordinierungsstelle des Verbandes zu einer Besprechung mit Abgeordneten mehrerer Fraktionen des sächsischen Landtages zusammen. Ziel war, „den Abgeordneten eingehend zu erläutern, wozu die vom Freistaat gezahlten Nachteilsausgleiche für blinde, sehbehinderte und taubblinde Menschen dienen“, erläuterte die Vorsitzende des BSVS, Angela Fischer einleitend. Dazu hatten die Abgeordneten zuvor zwei Stellungnahmen des Verbandes erhalten, in denen  ausführlich nachzulesen ist, warum Nachteilsausgleiche für diese Behindertengruppen notwendig sind.

Bevor das Treffen begann, nutzten die Politiker die Möglichkeit, sich über das Angebot an Hilfsmitteln für blinde, sehbehinderte und taubblinde Menschen zu informieren.

Am Eingang des Gebäudes erhielten sie eine Simulationsbrille und einen Langstock und bahnten sich mit dem Stock den Weg ins Landeshilfsmittelzentrum in der Louis-Braille-Straße. So konnten sie eine gewisse Vorstellung davon Gewinnen, was es bedeutet, blind oder sehbehindert zu sein.

Frau Börner, die Vertreterin der sächsischen Taubblinden führte aus, dass diese Menschen Assistenten brauchen, welche die Gebärdensprache beherrschen, damit sie überhaupt kommunizieren können. Um Freizeitangebote zu nutzen, Einkäufe zu erledigen oder Behördengänge zu organisieren. Die Taubblindenassistenten können zurzeit nicht eingesetzt werden, weil die finanziellen Mittel dazu fehlen. Darüber hinaus benötigen taubblinde Menschen spezielle Hilfsmittel wie Uhren oder Wecker mit Vibration. Alles in Allem reichen die für die Taubblinden vorgesehenen Mittel bei weitem nicht aus. Wenn in Sachsen ab Januar 2018 ein Taubblindengeld eingeführt wird, so sollte darauf geachtet werden, dass es möglich wird, ausgebildete Taubblindenassistenten auch wirklich einzusetzen, so Börner.

Die Vertreter des BSVS begrüßten ausdrücklich, dass der Freistaat für Blinde einen einkommens- und vermögensunabhängigen Nachteilsausgleich zahlt und sprachen sich deutlich für dessen Dynamisierung aus. In den letzten Jahren sind alle Ausgaben des täglichen Lebens drastisch gestiegen. Hilfsmittel zur Bewältigung des Alltages müssen finanziert werden. Weil der öffentliche Personennahverkehr weitgehend ausgedünnt wurde, müssen Betroffene oft Taxi fahren, um von A nach B zu kommen. Blinde und sehbehinderte Menschen nehmen oft Begleitungen bei Einkäufen und Behördengängen in Anspruch.

Nicht anders sieht das bei sehbehinderten Menschen aus. Zwar unterstützen die Krankenkassen Brillen und andere optische Hilfsmittel finanziell. Doch sind die Mittel so gering, dass die Betroffenen erhebliche Restkosten aufbringen müssen, um ausreichend und passend versorgt zu sein. Hinzu kommen noch Zuzahlungen bei Augenmedikamenten und Pflegemitteln. Das sind die wichtigsten Argumente für die Nachteilsausgleiche.

Alle Vertreter des BSVS bekräftigten, dass die Unterstützung durch Familienangehörige oder Freunde nur begrenzt möglich ist und alle Menschen mit Behinderung ein Recht darauf haben, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten.

Seitens der Landtagsabgeordneten wurde eingeräumt, dass die Erhöhungen bei gehörlosen und sehbehinderten Menschen zu niedrig ausgefallen sind und dass das Taubblindengeld wohl nicht ausreichen wird. In der Diskussion wurde deutlich, dass noch immer wenig Wissen über die Lage sehbehinderter, blinder und taubblinder Menschen besteht. Deutlich wurde aber auch das Bemühen der Parlamentarier, ihre Kenntnisse über die Angesprochenen Probleme zu vertiefen.

Bei kommenden Haushaltsverhandlungen soll auf Nachbesserungen bei den Nachteilsausgleichen geachtet werden. Was die Dynamisierung angeht, so sind die Aussagen der einzelnen Politiker sehr unterschiedlich zu beurteilen. Hier gibt es weiteren Gesprächsbedarf. Deshalb folgten alle Gesprächsteilnehmer dem Vorschlag, sich von Zeit zu Zeit wieder zu treffen, um aktuelle Fragen zu besprechen. Das soll zukünftig einmal jährlich geschehen.

(geschrieben Hans-Günter Funke, Pressesprecher; BSVS)

DVBS Mentoring-Projekt – Austausch, Vernetzung, Selbstmarketing

Das nächste einjährige Mentoring-Projekt „TriTeam“ des DVBS e.V. beginnt im April 2018.

Zehn blinde und sehbehinderte Abiturienten, Auszubildende und Studierende können sich für ein Jahr mit ausgewählten berufserfahrenen und ebenfalls sehgeschädigten Mentorinnen und Mentoren zusammenschließen.

Gemeinsam wird an passgenauen Studien- und Berufszielen gearbeitet, werden Erfahrungen über Hilfsmittelnutzung, Nachteilsausgleiche oder Bewerbungen ausgetauscht, können die Teilnehmenden von Mentoren Tipps bekommen und Tricks erfahren. Wird ergänzendes Know-how benötigt, stehen zusätzliche Fachcoaches zur Verfügung.

Sie möchten als Schüler/in, Auszubildende/r oder Studierende/r Teil eines TriTeams werden? Oder kennen jemanden, der sich für eine Teilnahme interessieren könnte? Dann bewerben Sie sich jetzt! Interessenten bewerben sich bitte per E-Mail an info@dvbs-online.de. Bitte teilen Sie uns mit der Bewerbung mindestens Ihre Kontaktdaten, Studienfach/Ausbildung, Studien- bzw. Berufsperspektive mit. Bewerben Sie sich bitte bis spätestens zum 1. Dezember 2017. Die Teilnahme ist kostenlos, Fahrt- und Übernachtungskosten für die beiden geplanten Wochenendseminare werden ebenfalls übernommen.

(Quelle: Andreas Wohnig, Seminarorganisation / Projekte, DVBS)

Neue Mobil-Ausgabe online

Wie gewohnt können Sie die fünfte Mobil-Ausgabe im Jahr 2017 auf der aktuellen DBSV-Inform (Daisy-Buch 19) hören.

Den Download für das digitale Daisy-Buch (als gepackte zip-Datei) und alle Infos finden Sie in unserer Infothek > Hörmagazin Mobil oder sie nutzen den Direktlink.

Übergangsweise wird das Magazin derzeit von unserem Landeshilfsmittelzentrum produziert. Ein neues Team übernimmt im neuen Jahr.

Presseinformation des DVBS-Projektes iBoB

Andreas Vollmer (SGD), Ursula Weber (DVBS) und Klaus Winger (iBoB) sitzen an einem Tisch.
Foto © iBoB

Ende 2016 hat der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS e.V.) das Projekt „iBoB“ ins Leben gerufen.

iBoB steht für „inklusive berufliche Bildung ohne Barrieren“ und will blinden und sehbehinderten Berufstätigen den Zugang zu beruflicher Weiterbildung erleichtern. Dabei agiert iBoB im Dreieck zwischen seheingeschränkten Berufstätigen, Arbeitgebern und Bildungsanbietern.

Lesen Sie dazu die aktuellen Presseinformationen vom 11. Oktober 2017 und 17. Oktober 2017.

(Quelle: Savo Ivanic, iBoB Öffentlichkeitsarbeit)