Landesblindengeldgesetz wird novelliert Blindenverband im Landtag angehört

In den vergangenen Monaten und Wochen novellierte der Sächsische Landtag das Landesblindengeldgesetz des Freistaates zum zweiten Mal. Dazu hörten die Abgeordneten des Sozialausschusses im Landtag Vertreter von Verbänden und Organisationen am Montag, dem 27. November 2017 an. Als Sachverständige nahm auch die Vorsitzende des BSVS, Angela Fischer, an dieser Anhörung teil. Alle Vertreter der Behindertenorganisationen sprachen sich deutlich dafür aus, die Nachteilsausgleiche zu dynamisieren.

Frau Fischer unterstrich, dass das Sehbehindertengeld vierzig Prozent des momentan gezahlten Landesblindengeldes, also 140 Euro betragen soll, um damit die wichtigsten Aufwendungen, die eine hochgradige Sehbehinderung mit sich bringt, abdecken zu können.

Ab Januar 2018 wird in Sachsen ein Taubblindengeld eingeführt. Diese Zuwendung setzt sich aus dem Blindengeld, dem Gehörlosengeld sowie einem zusätzlichen monatlichen Betrag von 147 Euro zusammen. Die Forderung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes liegt weit höher, weil es zurzeit keinen Leistungsträger für die Taubblindenassistenten gibt. Solche Assistenten einzusetzen ist aber äußerst notwendig und wichtig, um taubblinde Menschen bei der Kommunikation sowie bei der Lösung ihrer täglichen Aufgaben oder bei Behördengängen zu unterstützen. Zurzeit sind die Absprachen zwischen den taubblinden Menschen und den Assistenten größtenteils privat. Anzumerken ist, dass die Bedarfe gegenwärtig schwer zu bestimmen sind, weil keinerlei statistisches Material vorliegt. Im Nachgang muss solches Material erarbeitet werden, ist festzulegen, wie die Taubblindenassistenten genau finanziert werden sollen und wie hoch die Aufwendungen dafür anzusetzen sind. Zu regeln ist auch, wann und wie lange ein taubblinder Mensch Anspruch auf eine Assistenz hat, führte Frau Fischer vor dem Landtagsausschuss aus. Darüber hinaus tritt der BSVS dafür ein, dass für die Seheinschränkung der Taubblinden ein Grad der Behinderung von hundert und für die Hörbehinderung ein Grad von siebzig festgelegt wird, so die Verbandsvorsitzende weiter.

Zum Nachteilsausgleich für sehbehinderte Kinder fragten die Abgeordneten nach. Dieser Ausgleich muss wesentlich höher ausfallen als bisher. Allein für speziell anzufertigende Brillen fallen sehr hohe Kosten an. Über die Höhe des Nachteilsausgleichs für Familien, in denen hochgradig sehbehinderte Kinder leben ist noch nicht entschieden worden.

Als dieser Artikel entstand, hatte der Landtag das Gesetz noch nicht in abschließender Lesung behandelt. Deshalb bleibt zu hoffen, dass die Anregungen und Forderungen des BSVS in die Endfassung wenigstens zum Teil eingehen.

(geschrieben Hans-Günter Funke, Pressesprecher, BSVS)

Nachtrag Anhörung 27. November 2017