Information Landesvorstand – Blindengeld und Nachteilsausgleiche in Sachsen


Achtung, Wichtig!

Im Koalitionsvertrag der Landesregierung ist die Erhöhung der Nachteilsausgleiche für sehbehinderte, blinde und taubblinde Menschen für den Doppelhaushalt 2021/22 vorgesehen.

Nach den geringfügigen Anpassungen in den letzten Jahren, war im Entwurf für den neuen Doppelhaushalt des Freistaates die Erhöhung der Nachteilsausgleiche enthalten. Da dem so war, hat sich der BSV-Sachsen mit Aktionen für einen zeitgemäßen Nachteilsausgleich zurückgehalten.

Mit Erschrecken mussten wir jetzt feststellen, dass diese Position ohne irgendeinen Kommentar spurlos aus dem Haushalt, der dem Landtag zur weiteren Beratung vorliegt, verschwunden ist.

Aus diesem Grund hat der Landesvorstand einen Brief an Landtagspräsidenten Dr. Rösler, den Finanzminister Vorjohann und die Sozialministerin Köpping gerichtet, der in Anlage 1 zu finden ist.
Dieser wird außerdem zusätzlich folgenden Personen und Gremien zugestellt:

  • Sozialausschuss des Landtages,
  • Finanzausschuss des Landtages,
  • behindertenpolitische Sprecher der im Landtag vertretenen Parteien.

In der ersten Januarwoche des neuen Jahres, sollten möglichst viele Abgeordnete des sächsischen Landtages von den Kreisorganisationen und Regionalgruppen ihrer Wahlkreise angesprochen werden. Wir müssen möglichst viele erreichen und für die Unterstützung unserer Forderungen werben.

Damit alle den gleichen Wissensstand haben, sollte der Brief an die Abgeordneten übergeben werden.

Wir bitten Alle, diese Aktion mit vollem Einsatz zu unterstützen, um endlich einen Einstieg für zeitgemäße Nachteilsausgleiche zu schaffen.

Ihr Landesvorstand