Informationsmaterial zum 12. Deutschen Seniorentag 2018 in Dortmund

In sechs Monaten ist es soweit: der 12. Deutsche Seniorentag findet, vom 28. bis 30. Mai 2018 in Dortmund statt und steht unter dem Motto „Brücken bauen!“

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der die Schirmherrschaft übernommen hat, wird die dreitägige Großveranstaltung am 28. Mai 2018 im Kongresszentrum Dortmund Westfalenhallen eröffnen.

Wir werden mit prominenten Gästen und einem interessanten, informativen, aber auch unterhaltsamen Programm viele Menschen – ältere und auch jüngere – ansprechen und laden Sie ein, den 12. Deutschen Seniorentag zu besuchen.

Um möglichst viele Besucherinnen und Besucher zu erreichen, sind wir aber vor allem darauf angewiesen, dass möglichst viele Organisationen, Multiplikatoren und einzelne Personen, den 12. Deutschen Seniorentag bekannt machen, ihre Mitglieder motivieren oder selbst nach Dortmund zu kommen.

Wir haben hierfür Informationsmaterialien erstellt, wie redaktionelle Texte, Flyer und Aufkleber. Darüber hinaus freuen wir uns, wenn Sie von Ihrer Internetseite mit dem Seniorentags-Logo auf die Seite www.deutscher-seniorentag.de verlinken.

Sie können gerne Flyer und Aufkleber in größerer Stückzahl in der BAGSO-Geschäftsstelle kostenfrei bestellen.

(Quelle: Marianne Riedel, Sachbearbeitung, Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e. V.)

Neu im MDR: „barrierefrei dabei“

Ob eine Sendung mit Live Audiodeskription oder Gebärdensprache ausgestattet wird und vieles andere mehr, das ist für viele Menschen wichtig. Gerne möchten wir Sie auf dem Laufenden halten, was der MDR in Sachen Barrierefreiheit Neues bietet. Ab sofort können Sie den Newsletter „barrierefrei dabei“ per WhatsApp abonnieren. Einmal im Monat informieren wir Sie z. B. über besondere Höhepunkt im MDR-Programm, die wir für hör- oder seheingeschränkte Menschen mit den unterschiedlichen Zugangsarten zusätzlich ausstatten. Dort finden Sie auch Tipps zu neuen technischen Ergänzungen, die die Programmzugänge erleichtern sollen.

Abonnieren können Sie den Newsletter per WhatsApp ganz leicht:

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Der Newsletter umfasst immer einen Text zum Lesen sowie eine Audiodatei zum Hören.

Ein Hinweis zum Datenschutz: Die Telefonnummern der angemeldeten Nutzer werden von uns nicht weitergegeben oder angerufen. Unsere Abonnenten können wechselseitig nicht lesen, welche Nummern in dieser Liste enthalten sind und können sich auch nicht über diese Liste schreiben. Unsere oben genannte Telefonnummer wird ausschließlich für den Newsletter genutzt.

Sie können den jeweiligen Newsletter auch gerne nochmal auf unserer Webseite nachlesen. Unter www.mdr.de/barrierefreiheit finden Sie alles Wissenswerte rund um die Programmzugänge und inklusiven Nachrichten des MDR.

(Quelle: Georg Schmolz, Leiter Barrierefreiheit, MDR)

Landesblindengeldgesetz wird novelliert Blindenverband im Landtag angehört

In den vergangenen Monaten und Wochen novellierte der Sächsische Landtag das Landesblindengeldgesetz des Freistaates zum zweiten Mal. Dazu hörten die Abgeordneten des Sozialausschusses im Landtag Vertreter von Verbänden und Organisationen am Montag, dem 27. November 2017 an. Als Sachverständige nahm auch die Vorsitzende des BSVS, Angela Fischer, an dieser Anhörung teil. Alle Vertreter der Behindertenorganisationen sprachen sich deutlich dafür aus, die Nachteilsausgleiche zu dynamisieren.

Frau Fischer unterstrich, dass das Sehbehindertengeld vierzig Prozent des momentan gezahlten Landesblindengeldes, also 140 Euro betragen soll, um damit die wichtigsten Aufwendungen, die eine hochgradige Sehbehinderung mit sich bringt, abdecken zu können.

Ab Januar 2018 wird in Sachsen ein Taubblindengeld eingeführt. Diese Zuwendung setzt sich aus dem Blindengeld, dem Gehörlosengeld sowie einem zusätzlichen monatlichen Betrag von 147 Euro zusammen. Die Forderung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes liegt weit höher, weil es zurzeit keinen Leistungsträger für die Taubblindenassistenten gibt. Solche Assistenten einzusetzen ist aber äußerst notwendig und wichtig, um taubblinde Menschen bei der Kommunikation sowie bei der Lösung ihrer täglichen Aufgaben oder bei Behördengängen zu unterstützen. Zurzeit sind die Absprachen zwischen den taubblinden Menschen und den Assistenten größtenteils privat. Anzumerken ist, dass die Bedarfe gegenwärtig schwer zu bestimmen sind, weil keinerlei statistisches Material vorliegt. Im Nachgang muss solches Material erarbeitet werden, ist festzulegen, wie die Taubblindenassistenten genau finanziert werden sollen und wie hoch die Aufwendungen dafür anzusetzen sind. Zu regeln ist auch, wann und wie lange ein taubblinder Mensch Anspruch auf eine Assistenz hat, führte Frau Fischer vor dem Landtagsausschuss aus. Darüber hinaus tritt der BSVS dafür ein, dass für die Seheinschränkung der Taubblinden ein Grad der Behinderung von hundert und für die Hörbehinderung ein Grad von siebzig festgelegt wird, so die Verbandsvorsitzende weiter.

Zum Nachteilsausgleich für sehbehinderte Kinder fragten die Abgeordneten nach. Dieser Ausgleich muss wesentlich höher ausfallen als bisher. Allein für speziell anzufertigende Brillen fallen sehr hohe Kosten an. Über die Höhe des Nachteilsausgleichs für Familien, in denen hochgradig sehbehinderte Kinder leben ist noch nicht entschieden worden.

Als dieser Artikel entstand, hatte der Landtag das Gesetz noch nicht in abschließender Lesung behandelt. Deshalb bleibt zu hoffen, dass die Anregungen und Forderungen des BSVS in die Endfassung wenigstens zum Teil eingehen.

(geschrieben Hans-Günter Funke, Pressesprecher, BSVS)

Nachtrag Anhörung 27. November 2017